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Giersleben strebt Klage an

Von Angelika Adam und Thorsten Köhler 08.05.2007, 16:17

Giersleben/MZ. - Es geht um das Schulgebäude, das lange Jahre eine Sekundarschule war und jetzt die Grundschule beherbergt. 2005 wurde laut Kreistagsbeschluss der Antrag gestellt, die Grundstücksflächen in Gemeindeeigentum zu übertragen. Die Oberfinanzdirektion Chemnitz hat vor kurzem die Übertragung genehmigt. Die Kommune Giersleben hat sich bisher erfolgreich dagegen gewehrt.

Hintergrund ist, dass sich die Gemeinde Giersleben über den Tisch gezogen fühlt. Denn in der Schule sind brandschutztechnische Mängel und ein Sanierungsbedarf an den Dächern festgestellt worden. Während einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag berichtete Bürgermeister Benno Rietsch (ptl.) darüber.

Die ganze Sache war ins Rollen gekommen, weil Giersleben im Schulgebäude einen Hort und den Speiseraum integrieren will. Wegen dieser Nutzungsänderung hatte das Bauamt der Stadt Hecklingen das Bauordnungsamt der Landkreisverwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob eine neue Baugenehmigung gestellt werden müsse. Dabei waren Mängel in dem Anfang der neunziger Jahre von der Landkreisverwaltung sanierten Schulgebäude festgestellt worden. Aufgrund dieser Mängel hatte die Gemeinde auch die Übertragung der Schulgrundstücke in ihr Eigentum abgelehnt. Die Gemeinde sieht den Landkreis in der Pflicht, eine umfassende Sanierung zu veranlassen und zu bezahlen.

Bürgermeister Rietsch erklärte in der Ratssitzung, dass er bisher aus der Landkreisverwaltung noch keine aussägekräftige Information zur Mängelbeseitigung habe und eine Antwort, die bis zum 30. April versprochen war, aus der Landkreisverwaltung noch ausstehe.

Die Landkreisverwaltung hat eine andere Sicht auf die Dinge. "Sie will sich sachlich den Problemen nähern", wie Baudezernent Ulrich Reder gegenüber der MZ versichert. Nachdem ein brandschutztechnisches Gutachten von einem Sachverständigen vorlag, habe er den Bürgermeister mit Schreiben vom 27. April informiert und ihm das Gutachten zur Verfügung gestellt. Das Gutachten und das Schreiben des Dezernenten liegen der MZ vor. Das Gutachten attestiert laut Reder "keine Gefährdung des Schulbetriebes, die eine sofortige Schließung der Schule zur Folge hätte." Es sei keine Gefahr in Verzug. Gleichzeitig räumt der Baudezernent ein, "dass Handlungszwang besteht". Dafür wolle die Verwaltung die Sommerferien nutzen.

Voraussetzung ist allerdings, dass dem Bauausschuss des Kreistages eine detaillierte Beschlussvorlage vorgelegt wird. Das soll laut Reder in seiner Sitzung am 23. Mai geschehen. An diesem Tag werde sich der Ausschuss ein genaues Bild in der Gierslebener Schule machen, ehe am 30. Mai der Finanzausschuss und endgültig der Kreistag am 7. Juni darüber berate. Dass diese Gremien bei der Höhe der zu erwartenden Kosten beteiligt werden müssen, hatte Reder dem Bürgermeister bereits mitgeteilt.