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Mit Luftbildern von Aschersleben Gebühren für Regenwasser werden neu berechnet

Eigenbetrieb überarbeitet die 2001 beschlossene Satzung. Dabei soll die Versiegelung berücksichtigt werden. Eigentümer müssen prüfen.

Von Kerstin Beier 06.05.2021, 13:51

Aschersleben - Die Abgaben für das Niederschlagswasser sollen neu berechnet werden. Der Ascherslebener Eigenbetrieb Abwasser möchte die Berechnung der Gebühren den baulichen Gegebenheiten anpassen, die sich innerhalb von 20 Jahren an vielen Stellen verändert haben. Und vor allem sollen die Gebühren gerechter werden.

Das will das Unternehmen sicherstellen, indem es die Abgaben nach Oberflächenbeschaffenheit staffelt - ob es sich also um vollständig versiegelte, teil- oder schwach versiegelte Flächen handelt. Eine dafür notwendige Änderung der entsprechenden Satzung wird gerade in den Ausschüssen diskutiert und soll am 2. Juni im Stadtrat beschlossen werden.

Die getrennte Abwassergebühr ist 2001 eingeführt worden. Das anfallende Abwasser wird also unterschieden nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Die Gebühr für das Niederschlagswasser berechnet sich je nach Größe der überbauten bzw. versiegelten Grundstücksfläche, von der das Wasser mittelbar oder unmittelbar in die Abwasseranlage gelangt.

Die Ascherslebener Grundstückseigentümer werden sich erinnern: Sie haben selbst gemessen und die Werte an den Eigenbetrieb übermittelt. Inzwischen hat sich viel verändert: Versiegelte Flächen sind hinzugekommen, es wurde gebaut oder abgerissen. Vor diesem Hintergrund wird der Eigenbetrieb die Unterlagen aktualisieren und dafür aktuelle Luftaufnahmen verwenden.

Fließt Regenwasser über eine Zisterne in die Kanalisation, sinkt die Gebühr

Mithilfe der Bilder werden die bebauten und befestigten Flächen ermittelt, die Flächengrößen werden digital erfasst. Gebührenmindernd berücksichtigt werden Flächen, von denen Regenwasser über eine Zisterne oder eine andere Regenwasserrückhalteeinrichtung in die Kanalisation geleitet werden kann. Jeder Grundstückseigentümer hat laut Satzung eine Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, er wird aufgefordert, die ermittelten Größen zu überprüfen.

Eine Berechnungseinheit sind jeweils fünf Quadratmeter, bei „krummen“ Zahlen wird auf volle fünf Quadratmeter abgerundet. Je nach Flächenart wird ein bestimmter Faktor angesetzt. So werden teilversiegelte Flächen wie Kiesdächer oder begrünte Dachflächen, Ökopflaster, Porenpflaster oder Splittfugenpflaster mit einem Faktor von 0,5 multipliziert. Das bedeutet, dass sich die Gebühren halbieren.

Zisternen mit Überlauf in die Kanalisation mit einem nutzbaren Speichervolumen von weniger als 30 Litern pro Quadratmeter erhalten den Faktor 0,9, größere Zisternen den Faktor 0,3. Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt aktuell 2,72 Euro je volle fünf Quadratmeter überbauter bzw. befestigter Grundstücksfläche. Für die Schmutzwasserbeseitigung werden 2,96 Euro pro Kubikmeter fällig. (mz)