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Eiscafé «Gelato Mio» Eiscafé «Gelato Mio»: Trümmerhaufen nach der Zwangsräumung

22.11.2002, 17:57

Quedlinburg/MZ/val/hk. - Hier wollte er sich seine Existenz aufbauen - im Osten und für den Osten, wie er gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erklärte. Doch jetzt sieht er nur zersplittertes Holz, defekte Elektrogeräte - einen riesigen Trümmerhaufen. Das sei das Ergebnis einer Zwangsräumung.

Das Haus, in dem Pierre Carlo Perli sein Café betreibt, wurde verkauft. Neuer Besitzer ist ein Arzt aus Hannover, der den gültigen Pachtvertrag übernahm. Bestandteil des Vertragswerk: Wenn zwei Monatsraten Miete nicht bezahlt werden, besteht das Recht, den Vertrag zu kündigen. Und das nahm der Hausbesitzer wahr.

Am 7. August gewann der Hannoveraner Arzt am Landgericht Magdeburg die Räumungsklage gegen den Italiener. "Ich rechne mich zu den Menschen, die mit jedem gut auskommen. Doch in diesem Fall führte vor der Verhandlung einfach kein Weg dahin, die Sache friedlich aus der Welt zu schaffen", so Perli. Heutzutage sei es doch schon fast normal, wenn in einer schlechten wirtschaftlichen Situation, verspätet gezahlt werde. "Ich bin bisher all meinen Verpflichtungen immer nachgekommen", erklärte er.

Und ging in Revision. Die liegt jetzt beim Oberlandesgericht und ist noch nicht entschieden. Doch der Hausbesitzer, der für die MZ nicht erreichbar war, drängte auf Vollstreckung seines Urteils. "Völlig zu Recht", wie Gerichtsvollzieher Holger Mareck am freitag gegenüber der MZ erklärte. Denn Rechtsmittel gegen eine Zwangsvollstreckung seien zwar grundsätzlich möglich, doch gestoppt werde diese erst, wenn eine entsprechende Sicherheitsleistung erbracht werde. "Die lag jedoch weder am Tag der Räumung noch bis heute vor", sagte Mareck. Perlis Bitte, Mareck möge die aus seiner Sicht nicht gerechtfertigte Räumung abbrechen oder zumindest einstellen, bis er Licht ins Dunkel gebracht habe, half daher nichts.

Erst am Nachmittag des zweiten Räumungstages ordnete das Quedlinburger Amtsgericht die Rückabwicklung der Zwangsräumung an, einen Tag später das Landgericht, wie der Gerichtsvollzieher erklärte. Im Gegensatz zur Darstellung Perlis, der bereits am ersten Räumungstag ein entsprechendes Schreiben erhalten haben will. Das Problem: "Bei der Räumung entstand definitiv Schaden am Mobiliar", räumte Mareck ein. Offenbar waren die Arbeiten von der beauftragten Firma unfachmännisch ausgeführt worden. Gutachter sollen nun klären, wie hoch der Schaden ist, der letztlich wohl zum Fall für die Versicherungen wird. "Der Vorwurf des Vorsatzes ist aber völlig ausgeschlossen, so etwas macht niemand absichtlich", meinte Mareck.

Perli erklärte, er habe die Inneneinrichtung für ein künftiges Projekt verwenden wollen. Das wiederum verwundert den Gerichtsvollzieher, denn: "Geschädigt ist nicht Perli, sondern ein Quedlinburger Kreditinstitut, der das Inventar gehört." Und diese Bank wiederum mache "überhaupt keinen Druck" in der Sache.