Schülerbeförderung Einige Schüler der Gemeinschaftsschule in Aschersleben müssen für Schulbus zuzahlen
Wann der Fehler beim Kreis auffiel und wie der Fachdienstleiter die Zusammenhänge am Beispiel der Albert-Schweitzer-Schule begründet.

Aschersleben/MZ/hv - Aus der freien Wahl einer Gemeinschaftsschule im Salzlandkreis leitet sich nicht automatisch die vollständige Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung ab. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Vielmehr besteht nach dem Schulgesetz des Landes ein Erstattungsanspruch nur für die nächstgelegene Schule der gleichen Schulform.