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Baumschutz in Aschersleben Baumschutz in Aschersleben: Parkverbot wird nicht durchgesetzt

Von Harald Vopel 27.06.2016, 16:38
Parken direkt unter Bäumen - wie hier am Lok-Sportplatz - ist nach der städtischen Baumschutzsatzung nicht erlaubt.
Parken direkt unter Bäumen - wie hier am Lok-Sportplatz - ist nach der städtischen Baumschutzsatzung nicht erlaubt. Frank Gehrmann

aschersleben - Die Stadt Aschersleben hat eine neue Baumschutzsatzung. Mit drei Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Beschlussvorlage. Was in Sachen Abstimmung zunächst wie ein sogenannter Durchläufer schien, entpuppte sich in der Ratssitzung plötzlich fast schon als heißes Eisen.

Zu umfassend, zu streng und ein zu großer Eingriff in die Eigentümerrechte, befanden einige Kritiker. Und für den Vorsitzenden der CDU/FDP-Fraktion Ralf Klar stellt sich sogar die Frage, warum die Stadt überhaupt eine Baumschutzsatzung braucht, wenn sie sowieso nicht durchgesetzt wird oder nicht durchgesetzt werden kann. Klar spielt damit darauf an, dass sich zumindest die Kernstadt schon vor Jahren eine Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken gegeben hatte.

Und die sei - das gab die Stadtverwaltung zu - längst nicht so konsequent umgesetzt worden, wie sie auf dem Papier steht. Ein Beispiel dafür lieferte die Frage von CSU-Stadträtin Birgit Hoppe: „Dann war und ist es verboten, unter den Bäumen vor dem Lok-Sportplatz zu parken?“ Darauf die klare Ansage von Oberbürgermeister Andreas Michelmann: „Ja, das ist so.“

In der Satzung heißt es zu diesem Punkt, dass zu den verbotenen Handlungen auch das Befahren und Beparken der Wurzelbereiche von Bäumen zählt, soweit diese nicht zu einer befestigten Fläche gehören. Geparkt werden darf aber nicht nur nicht im Wurzelbereich, sondern es ist sogar im kompletten sogenannten Traufbereich des Baumes nicht gestattet.

Das ist die Fläche, die sich direkt unter der Baumkrone befindet - plus 1,5 Meter nach allen Seiten. Würde diese Regelung rigoros auf das Beispiel der Kastanienallee am Lok-Sportplatz angewendet werden, dürfte dort so gut wie kein Fahrzeug stehen.

Werden bald mehr Bäume gefällt?

Stadtrat Norbert Falke (CDU) gab zu bedenken, dass eine Kontrolle der durch die Satzung aufgestellten Regeln einfach mehr Personal erfordern und mehr Bürokratie bedeuten würde. Außerdem stellt sich Falke die unbeantwortet gebliebene Frage, ob die Stadt bereit sei, mehr Parkflächen auszuweisen. Als Ersatz für die, auf denen aufgrund der Satzung nicht geparkt werden darf.

Und sein Fraktionskollege Klar befürchtet möglicherweise sogar mehr Baumfällungen. Er könne sich jedenfalls vorstellen, dass demnächst mehr Bäume gefällt werden, deren Stamm knapp unter einem Umfang von 50 Zentimetern liegt. Nämlich dann, wenn der Grundstückseigentümer die bürokratischen Hürden vermeiden will, die er bei der Fällung eines Baumes mit einem Stammumfang ab 50 Zentimeter überspringen müsste.

Unter dem Schutz der Satzung stehen nämlich Bäume mit einem Stammumfang ab 50 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe), mehrstämmige Bäume , wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von 30 Zentimetern besitzt und freiwachsende Hecken mit einer durchschnittlichen Höhe von mindestens drei Metern. Außerdem Ersatzpflanzungen ab dem Tag ihrer Pflanzung.

Überrascht von der kritischen Diskussion in der Stadtratssitzung, stellte OB Michelmann klar, dass die Erarbeitung der neuen Satzung keine Idee der Stadtverwaltung, sondern ein Auftrag des Stadtrates gewesen sei. Außerdem sei der Satzungsentwurf in zehn von elf Ortsteilen abgesegnet worden. Lediglich in Freckleben hatte es bei der Abstimmung ein Patt gegeben. „Worüber reden wir hier also“, fragte Michelmann ungehalten in die Runde.

Tatsächlich hatte der Widab-Fraktionsvorsitzende Steffen Amme im Oktober 2015 eine neue Baumschutzsatzung angeregt. Der Geltungsbereich der alten Satzung aus dem Jahr 2003 beschränkte sich ausschließlich auf die Ascherslebener Kernstadt. Amme forderte eine Satzung, die auch die inzwischen eingemeindeten elf Ortsteile einbezieht.

Der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen aus dem Stadtrat ausgeschiedene Gerhard Erfurth (CDU) hatte damals die Notwendigkeit einer solchen neuen Satzung infrage gestellt. Die bis dahin gängige Praxis habe durchaus funktioniert, so Erfurth im vergangenen Herbst.

In der Begründung zur jetzt beschlossenen neuen Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken heißt es außerdem, dass sie auch einer Reihe von inzwischen veränderten Rechtsvorschriften angepasst wurde. (mz)