Ballhaus Aschersleben Ballhaus Aschersleben: Mitbewerber Injoy ist gesprächsbereit
Aschersleben/MZ. - Die Kreis-Kommunalaufsicht prüft gegenwärtig das Engagement der städtischen Optimal GmbH als vorläufigen Betreiber des Ascherslebener Sport- und Freizeitzentrums Ballhaus. Ressortchef Manfred Meyer bestätigte am Montag entsprechende Informationen (die MZ berichtete). Äußern werde er sich jedoch erst nach Abschluss der Prüfungen. Dazu werde noch eine Stellungnahme der Kommune erwartet. Unterdessen hat Stadtrat Axel von der Heyde (Widab) an die etablierten Fitness-Center in der Stadt appelliert, mit dem Ballhaus nach einer Lösung zu suchen. Ein Appell, der zumindest bei Sabine Fleischer von Medi-Fitness Injoy auf offene Ohren stößt: "Wir sind grundsätzlich gesprächsbereit." Der Inhaber des Fitness-Centers Funmaker war am Montag nicht erreichbar.
Von der Heyde hatte noch einmal mit Nachdruck Vernunft auf allen Seiten angemahnt: "Es bringt niemandem etwas, das Ding jetzt vor den Baum fahren zu lassen." Dabei beziehe er neben Ballhaus auch Medi-Fitness Injoy in seine Überlegungen ein. Eine Investruine, so von der Heyde, würde nur die Konkurrenten freuen, aber dem Erscheinungsbild der Stadt, den Kunden des Freizeitzentrums und den städtischen Finanzen wegen der festen Verbindlichkeiten schaden.
Könnte sich Medi-Fitness Injoy ein Engagement im Ballhaus vorstellen? "Möglich ist alles, es muss aber auch alles passen", gab sich Sabine Fleischer zurückhaltend. Zunächst sollte man sich an einen Tisch setzen, um verlässliche Informationen über die Lage zu bekommen. Nachdem die städtische Optimal GmbH für den bisherigen Betreiber eingesprungen ist, erkenne sie nur einen unlauteren Wettbewerb - "auch bei der Preisgestaltung". Deshalb habe sie sich an die Kommunalaufsicht gewandt.
Dort hält sich Ressortchef Manfred Meyer gegenwärtig bedeckt. Ein anderer Jurist kann jedoch keine größeren Probleme erkennen. Es gebe viele Kommunen, die Schwimmbäder - oft reine Zuschussgeschäfte - betrieben. Wenn diese versuchten, den Reiz der Schwimmhalle mit Rahmenangeboten, beispielsweise im Fitnessbereich, zu erhöhen, sei das wohl legitim. Und - auch der Blick in den Paragraphen 116 der Gemeindeordnung relativiert den Sachverhalt. Zwar darf eine Gemeinde nur eingeschränkt wirtschaftlich tätig werden. Allerdings zählen Einrichtungen von Sport, Kultur und Erholung nicht zu den "wirtschaftlichen Unternehmen", bei denen Kommunen Einschränkungen unterliegen.