Aschersleben Aschersleben: Ein Notfall, der (k)einer ist
Aschersleben/MZ. - "Er war verwahrlost und hatte eine Flasche Bier bei sich", schildert Nötzel, der ganz unabhängig von dessen Erscheinung der gesundheitliche Zustand des Mannes Sorge bereitete: "Ich dachte mir, das kann nicht der Alkohol allein sein. Das sah auch nach Krankheit aus." Daraufhin habe sie ihn angesprochen: "Ich habe gefragt, ob es ihm gut geht oder er Hilfe braucht. Er brachte kein Wort raus, machte nur fahrige Bewegungen." Nötzel fackelte nicht lange, wählte die 112, "die einzige Nummer, die einem in dem Moment einfällt", und war auch im festen Glauben, genau das Richtige getan zu haben. Aber "während wir auf den Krankenwagen gewartet haben, kamen mehrere Leute vorbei".
Und die säten Zweifel. Es ging um gesetzliche Bestimmungen, um Betreuung, Vormundschaft und Entmündigung. Im Gegensatz zu Nötzel, die sonst woanders einkaufen geht, kannten sie den vermeintlich hilflosen Mann nämlich. Zumindest vom Sehen. Es soll derselbe gewesen sein, der bereits auf dem Weihnachtsmarkt zusammengebrochen war, der, der in bestimmten Bereichen zwar einen Betreuer hat, sich sonst aber nicht helfen lässt. "Ich habe mich vier Mal um ihn bemüht", sagt Rettungswachen-Leiter Daniel Schweigert. Er kennt den Fall: "Der Mann braucht eigentlich Hilfe, will aber keine. Und wir können ihn nicht zwingen. Er ist klar bei Verstand." Nur wenn er "nicht mehr Herr seiner Sinne wäre", dann könne unter Hinzuziehung von Arzt und Gesundheitsamt eine Zwangseinweisung veranlasst werden. In jedem Fall, so Schweigert, habe Nötzel richtig gehandelt, indem sie den Rettungsdienst verständigt hat.
Der machte die Sache nämlich richtig zu schaffen. "Ich habe schon gedacht, ich muss den Einsatz bezahlen", sagt sie und regte als Mitglied des MZ-Leserbeirates an, das Thema aufzugreifen - vor dem Hintergrund, ab wann eine Situation ein Notfall ist und wann es sich um unterlassene Hilfeleistung handelt. "Der Rettungsdienst ist für alle zuständig, die sich in lebensbedrohlichen Situationen befinden und unter fachlicher Betreuung ins Krankenhaus gebracht werden müssen", erklärt Schweigert. Sei es, weil sie einen Unfall hatten, stark bluten, sich verbrannt oder vergiftet haben, oder weil sie plötzlich Symptome zeigen, die auf etwas Ernstes hinweisen - angefangen von Herzschmerzen über Luftnot bis hin zu unkontrollierten Zuckungen. "Personen, die augenscheinlich Hilfe bedürfen", für die sei der Rettungsdienst da, "sie würden nicht irgendwo rumliegen, hätten sie kein Problem. Wir fahren hin, gucken uns das an", sagt er und kommt wieder auf Einsätze wie den in der Kaufhalle zurück: "Es wäre das Schlimmste, was passiert, würden alle vorbeigehen und einer braucht wirklich Hilfe."
Laut Gesetz ist das sogar verboten: "Wenn einer helfen kann, dann muss er das, tut er es nicht, macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig", macht Marco Kopitz, Pressesprecher im Polizeirevier Salzlandkreis, unmissverständlich klar. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe kann der Straftatbestand geahndet werden. Unter Umständen reicht sogar der Anruf aus, "aber das ist nicht immer der Fall. Es gibt etliche Urteile zur unterlassenen Hilfeleistung", so der Pressesprecher.