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Arbeitsamt Arbeitsamt: Fahrplan für einen neuen Job

Von Detlef Horenburg 20.01.2002, 15:05

Quedlinburg/MZ. - "Wirtschaftliche Prognosen können sich auch wieder verändern", stellte Frau Ossyra fest. Das Arbeitsamt sei deshalb bestrebt, weitere offene Stellen zu akquirieren. Durch eine gezielte Förderung der Arbeitgeber sollen wieder mehr Menschen in Arbeit gebracht werden. Dies gelte auch für die Vermittlung von jungen Menschen in Jobs.

Große Hoffnungen in der Vermittlungsoffensive der Arbeitsverwaltung setzt sie durch das erst im Dezember verabschiedete "Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente". Danach, so die Amtschefin, soll die Arbeitsmarktpolitik modernisiert und "die verschiedenen arbeitsamarktpolitischen Instrumente neu ausgerichtet" werden. "Mit dem neuen Job-Aqtiv-Gesetz (Arbeit-Qualifizierung-Trainig-Integration-Vermittlung- d.Red.) soll die vorwiegend reaktive Ausrichtung des Arbeitsförderungsrechts durch "deutlich präventivere Ansätze", insbesondere im Bereich der Vermittlung und Beratung, aber auch bei den aktiven Arbeitsförderungsleistungen, ersetzt werden", unterstrich Frau Ossyra.

Im Klartext bedeute eine aktivere Arbeitsvermittlung, dass künftig spätestens bei der Arbeitlosmeldung ein Bewerberprofil des Arbeitslosen erstellt werden soll. Die daraus folgenden Schritte der Wiedereingliederung, einschließlich der Eigenbemühungen des Arbeitslosen, sind in einer Vereinbarung zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosem festzuhalten.

Dies sei eine Art Fahrplan, um den Arbeitslosen wieder in Lohn und Brot zu bringen oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte gar nicht erst arbeitslos werden zu lassen. Bleibt die Vermittlung erfolglos, kann der Betroffene nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit die Einschaltung eines Dritten, beispielsweise private Arbeitsvermittler oder Weiterbildungseinrichtungen, verlangen. Spätestens in drei Jahren sollen alle derzeit 35 500 Arbeitslose im Arbeitsamtsbezirk solch ein Profil erhalten, das auch bestimmte Fähigkeiten berücksichtigen soll.

Neu ist seit Januar auch, dass Wartezeiten, beispielsweise um eine neue ABM zu bekommen, entfallen. Träger von Maßnahmen der Förderung der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung werden verpflichtet, sich um die Vermittlung ihrer Teilnehmer zu bemühen.

Kurzzeitige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen können künftig auch bis zu zwölf Wochen an angrenzende Staaten oder in allen Ländern der EU durchgeführt werden. Seit Jahresbeginn werde auch der unmittelbare Zugang aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in eine selbständige Tätigkeit von der Arbeitsbehörde unterstützt. "Zukünftig wird die Förderung für Existenzgründer nicht erst nach mehrwöchiger Arbeitslosigkeit gewährt", erläuterte die Arbeitsamtsdirektorin weiter.

Weiter Auskünfte über die Neuregelungen im Job-Aqtiv-Gesetz erteilt das Arbeitsamt.