Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg: Zum Videospiel gab es den Joint gleich dazu
Quedlinburg/MZ. - Das Ende eines nicht alltäglichen Verfahrens, dass bereits im November 2002 eröffnet, wegen der Ladung neuer Zeugen jedoch bis August dieses Jahres unterbrochen werden musste. Die beiden Angeklagten bestritten von Anfang an vehement, irgend etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben. "Bei mir kriegen Kinder nicht einmal Cola", erklärte Silvia B. im Herbst vergangenen Jahres.
Doch die Anschuldigungen der Hauptbelastungszeugen waren erheblich - denn sie hätten nicht nur Playstation bei den B.'s gespielt, sondern eben auch im Fernsehzimmer Joints kreisen lassen. Praktischerweise lieferte vor allem Werner B., in einigen Fällen auch seine Frau, nicht nur Videospiele, sondern auch den Stoff gleich mit. Gegen Bares, versteht sich.
Das Problem: Das halbe Dutzend Zeugen gehörten zur Creme de la Creme der Quedlinburger Nachwuchs-Ganoven - das Gros war Mitglied der Wordbande an oder wurde deren Umfeld zugerechnet.
Der Verteidiger von Werner B. vermutete daher anfangs einen Racheakt der kiffenden Runde, weil Werner B. den Hauptbelastungszeuge Maik G. angezeigt hatte: Der Quasi-Ziehsohn war betrunken Auto gefahren. Das mochte zwar stimmen, letztlich aber wurden die Beweise gegen das atypische Dealerpärchen so erdrückend, dass sie am letzten Verhandlungstag ihre Taktik des Leugnens aufgaben, erklärte der Halberstädter Staatsanwalt Klaus Bleuel nach der teilweise nicht öffentlich geführten Verhandlung. Wohl in Ahnung dessen, dass das Verfahren wegen einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren an das Landgericht abgegeben wird, hatten der Verteidiger von Werner B. seinen Mandaten davon überzeugen können, reinen Tisch zu machen. "Wegen der Gefahr, Repressalien ausgesetzt zu sein, allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit", forderte Rechtsanwalt Ullrich Schramm. Dem Antrag gab das Gericht statt.
Am Ende wurde Werner B. wegen 15, seine Frau wegen vier Taten verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig. Sie muss zu ihren zwei Jahren auf Bewährung noch 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ob Werner B. seine dreijährige Haftstrafe jemals antreten muss, ist offen - der Mann ist schwer krank und Frührentner, so Staatsanwalt Bleuel.