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Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Aschersleben: 19-Jährige rastet aus und schlägt zu

Von Christiane Rasch 10.07.2016, 11:23

Aschersleben - „Es hat ausgesetzt bei mir“, sagt die Angeklagte Bianca S. (Namen geändert). Die schlanke Frau mit Piercings und Basecap sitzt vor Richter Michael Schöne und versucht zu erklären, wieso sie an einem Samstagabend im März auf eine Bekannte losgegangen ist.

An besagtem Tag habe sich Bianca S. mit Freunden an den Sporthallen der Berufsbildenden Schule in Aschersleben getroffen. Darunter auch das spätere Opfer Anna T. Man saß zusammen, trank Alkohol. Immer wieder, so erzählt die 19-jährige Angeklagte, habe das Opfer sie provoziert. Mit steigendem Pegel sank die Geduld bei Bianca S.. Bis sie schließlich zuschlug. Zweimal zielte sie mit der Faust ins Gesicht von Anna T.. Die musste im Krankenhaus behandelt werden - neben einer Platzwunde erlitt sie einen Nasenbeinbruch.

Richter lässt Entschuldigung nicht gelten

„Das muss ein ordentlicher Schlag gewesen sein“, folgert Richter Michael Schöne beim Prozess am Amtsgericht Aschersleben, dem auch mehrere Freunde von Bianca S. beiwohnen. Die Entschuldigung der Angeklagten, unter Alkoholeinfluss gehandelt zu haben und zudem provoziert worden zu sein, lässt er nicht gelten. „Das ist eine erhebliche Verletzung“, so Schöne. Im ungünstigsten Fall könne so etwas zum Tod führen. Der Richter versucht, Bianca S. zu verdeutlichen, welche Folgen ihr Verhalten haben kann. Wenn das öfter vorkommt, gebe es andere Maßnahmen wie eine Einweisung in die Psychiatrie. Die Angeklagte müsse sich unabhängig von den Umständen im Griff haben. Denn Bianca S. ist nicht zum ersten Mal auffällig geworden. Neben Fällen von Diebstahl stand sie bereits wegen Körperverletzung vor Gericht. Die auferlegten Arbeitsstunden hat sie erst kürzlich abgeleistet.

Und auch in diesem Fall verurteilt das Gericht Bianca S. zu gemeinnütziger Arbeit. Zugute kommt ihr, dass sie nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, da sie noch bei ihrer Mutter lebt, keine Ausbildung hat und nicht über eigenes Geld verfügt. Richter Michael Schöne nennt es die letzte Verwarnung. Sollte Bianca S. wieder gewalttätig werden oder die 50 Arbeitsstunden nicht ableisten, droht ihr eine Jugendstrafe. (mz)