1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. «Wärmecontracting»: Kosten müssen laut BGH im Rahmen bleiben

«Wärmecontracting»: Kosten müssen laut BGH im Rahmen bleiben

28.11.2007, 13:31

Berlin/Karlsruhe/dpa. - Wenn Vermieter die Wärmeversorgung des Hauses per Vertrag an ein externes Unternehmen vergeben, müssen sie die Mieter davon rechtzeitig in Kenntnis setzen.

«Der Vermieter muss den Mieter fragen - und die Umstellung muss wirtschaftlich vernünftig sein», sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Letzteres habe der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bestätigt.

Laut DMB sind die Kosten für Mieter bei diesem sogenannten Wärmecontracting-Verfahren in der Regel höher als bei anderen Wegen der Wärmeversorgung. Dabei geben Vermieter die Versorgung per Vertrag an ein Unternehmen ab, das auch die Modernisierung der Heizanlage besorgt. In verhandelten Fall verneinte das BGH einen Verstoß gegen das sogenannte Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das Gericht tat das aber nur, weil der Vertrag mit dem Wärmeversorgungsunternehmen schon vor dem Mietvertrag bestand.

Dazu betonten die Bundesrichter, der Vermieter müsse bei der Umstellung auf das neue Verfahren auf «ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis» achten (Az.: VIII ZR 243/06). Das betreffende Haus in Dresden war von einer durch den Vermieter betriebenen Zentralheizung auf Wärmelieferung von außen umgestellt worden.