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Urlaubszeit Nicht ohne Reisekrankenversicherung ins Ausland

Sie kostet teils weniger als zehn Euro, schützt aber vor hohen finanziellen Risiken - und lässt sich auch noch kurz vor dem Sommerurlaub abschließen. Was man zur Reisekrankenversicherung wissen muss.

Von Tom Nebe, dpa 25.06.2025, 06:00
Krankenhausaufenthalte im Ausland können kostspielig werden. Eine Reisekrankenversicherung schützt vor hohen finanziellen Risiken.
Krankenhausaufenthalte im Ausland können kostspielig werden. Eine Reisekrankenversicherung schützt vor hohen finanziellen Risiken. Clara Margais/dpa/dpa-tmn

Berlin - Ein Knochenbruch oder Herzinfarkt kann auch im Urlaub passieren. Obgleich Reisende daran nicht denken mögen, sollten sie für diesen Fall vorsorgen: Viele unterschätzen das Kostenrisiko durch Krankheit im Urlaub, so das Ratgeberportal Finanztip. Krankenhausaufenthalte schlagen demnach schnell einmal mit mehreren Tausend Euro zu Buche, Rücktransporte nach Deutschland mit mehreren Zehntausend Euro.

Für Reisen außer­halb Europas sei diese Versicherung ein Muss, betont auch die Stiftung Warentest. Für Reisen inner­halb der Europäischen Union sei sie sehr zu empfehlen, der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung hier lückenhaft.

Was kostet so eine Police?

Verglichen mit den finanziellen Risiken, die sie abdeckt: wenig. Laut Finanztip zahlen Einzelpersonen für gute Jahrestarife teils unter zehn Euro, Familien seien ab rund 25 Euro gut abgesichert. Der Preisvergleich lohnt sich – aber die Kosten sind nicht das entscheidende Kriterium.

Was sollte abgesichert sein?

Die Police sollte keine Krankheiten ausschließen und keine Erstattungsobergrenzen für Transporte und Behandlungen haben. Rücktransporte sollten schon übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnhaft erscheinen und nicht nur bei „medizinischer Notwendigkeit“, so Finanztip. Das heißt: Bereits wenn die Behandlung in Deutschland bessere Erfolge verspricht, sollte der Versicherer zahlen – und nicht nur dann, wenn am Urlaubsort keine Behandlung möglich ist. 

Weitere wichtige Punkte: ein weltweiter Schutz und mindestens 5.000 Euro Erstattung für Such- und Bergungskosten. Bei Selbstbeteiligungsklauseln in der Police gilt der Rat: Finger weg.

Warum ist der Schutz auch in Europa ratsam?

Über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), deren Daten sich auf der Rückseite der Kassen-Versichertenkarte finden, sind gesetzlich Versicherte in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und der Schweiz zwar prinzipiell abgesichert. Gleiches gilt auch für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat – dazu zählen etwa Tunesien und die Türkei. Aber auch dort können Urlauber ganz oder zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzenbleiben, warnen die Verbraucherzentralen

Das hat mehrere mögliche Gründe: So erhält man als gesetzlich Versicherter Leistungen, als wäre man im jeweiligen Reiseland versichert. Zuzahlungen oder Eigenanteile, die im Urlaubsland für Versicherte vorgesehen sind, muss man also zahlen. Es kann auch vorkommen, dass die elektronische Gesundheitskarte nicht akzeptiert wird – Privatärzte könnten nicht darüber abrechnen. In dem Fall müssen Patienten in der Regel erstmal selbst zahlen. Und: Der Rücktransport aus dem Urlaubsland gehöre nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, so die Verbraucherschützer.

Wie lange dürfen die Reisen sein?

Je nach Reisekrankenversicherungstarif liegt die Höchstdauer oft bei sechs bis acht Wochen – bei längeren Urlaubsreisen sollte man also prüfen, ob die ins Auge gefasste Police deren Dauer abgedeckt.

Wer mehrere Monate oder länger im Ausland ist, beispielsweise während eines Sabbaticals oder für ein Austauschjahr, sollte über einen Langzeit-Auslandskrankenschutz nachdenken.

Lässt sich eine Reisekrankenversicherung kurzfristig abschließen?

Wer noch schnell vor dem Sommerurlaub eine Police abschließen möchte, kann das je nach Anbieter oft noch bis zum Tag der Abreise machen. Nur wenn man schon in den Urlaub aufgebrochen ist, ist ein Abschluss in der Regel nicht mehr möglich. Die Wahl besteht zwischen Einzelreise- und Jahrestarifen. Letztere gelten in der Regel für beliebig viele Reisen in einem Jahr und rentieren sich gegenüber Einzeltarifen schnell.

Was ist mit Privatversicherten?

Für sie kann eine Reisekrankenversicherung unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, so die Stiftung Warentest. Zwar habe man meist zeitlich begrenzt auch weltweit Schutz, doch nicht alle privaten Krankenversicherer deckten etwa Rücktransporte in ein deutsches Krankenhaus ab.