1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Versicherung: Versicherung: Vorsichtig mit geliehenen Ski

Versicherung Versicherung: Vorsichtig mit geliehenen Ski

12.01.2005, 11:00

Berlin/dpa. - Werden Leihski oder andere gemietete Sportgeräte beschädigt, können Verbraucher beim Begleichen des Schadens nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung rechnen. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mit.

«Mietsachen sind in der Regel vom Schutz der privaten Haftpflicht ausgeschlossen», erklärt Pressereferentin Katrin Rüter de Escobar. Allerdings haben die meisten Verleihstationen für solche Fälle eine Sachversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn etwa bei schlechten Pistenverhältnissen ein aus dem Schnee ragender Stein den Skibelag schwer beschädigt hat. Die Kosten für die Sachversicherung werden über die Miete auf den Verbraucher umgelegt. Eine derartige Versicherung ist jedoch kein Muss für das Geschäft. «Man sollte ausdrücklich danach fragen», rät die Expertin.