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Verdienst aus Ehrenamt kann Rente kürzen

13.10.2008, 10:53

Düsseldorf/dpa. - Der Verdienst aus einem Ehrenamt kann die Rente kürzen. Das gilt aber nur für Renten, die vor Erreichen des Renteneintrittsalters bezogen werden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im neuen Ratgeber «Ehrenamtliche Tätigkeit».

Ist diese Altersgrenze, die derzeit bei 65 Jahren liegt und schrittweise auf 67 Jahre erhöht wird, erreicht, wirke sich ein Hinzuverdienst nicht mehr auf die Höhe der Rente aus.

Bis zu diesem Alter ist jedoch Vorsicht geboten. Wer zum Beispiel eine Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente bezieht, darf in der Regel nur bis 400 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne Abzüge fürchten zu müssen. Diese Grenze darf zweimal im Jahr überschritten werden. Passiert das häufiger, erfolgt eine anteilige Anrechnung auf die Rente, erläutert die Verbraucherzentrale.

Allerdings muss noch einmal unterschieden werden: Sollen Zahlungen lediglich entstandene Aufwendungen ausgleichen, gelten sie nicht als anrechenbares Arbeitsentgelt oder -einkommen und wirken sich nicht auf die Rente aus. Bei sonstigen Zuwendungen müsse geprüft werden, ob sie Lohnersatzcharakter haben. Wer ein Ehrenamt beginnen will, für das Zuwendungen gezahlt werden, sollte sich auf jeden Fall beim Rentenversicherungsträger über mögliche Auswirkungen informieren.

Informationen: Ratgeber «Ehrenamtliche Tätigkeit» für 9,90 Euro plus 2,50 Euro für Porto und Versand erhältlich beim Versandservice der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211/38 09 555.

Ratgeber: www.vz-ratgeber.de