Verbraucherschutz Verbraucherschutz: Keine Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchungen
Berlin/dpa. - Auch eine Überweisung sei nicht notwendig. Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus hatte in einem Test festgestellt, dass Frauenarztpraxen häufig zu Unrecht Praxisgebühr für die Vorsorgeuntersuchung erheben. Oft sei bereits bei der Vereinbarung des Termins am Telefon auf die Praxisgebühr bestanden worden.
Nur wenn ein Befund zu über die Vorsorge hinaus gehenden Behandlungen führt, kann die Gebühr nach KBV-Angaben noch im Nachhinein erhoben werden. Das gelte allerdings nicht für so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die vom Arzt angeboten werden können, sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn diese würden nicht über die Krankenkasse abgerechnet.
Jährliche Untersuchungen für die Krebs-Früherkennung übernehmen die Krankenkassen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. Lebensjahr. Beim allgemeinen Gesundheitscheck, den Frauen und Männer ab einem Alter von 35 Jahren machen können, falle ebenfalls keine Praxisgebühr an, erklärt Vogel weiter. Das gilt auch für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen, mit denen die gesundheitliche Entwicklung überprüft werden soll. Darüber hinaus seien Arztbesuche für verschiedene Schutzimpfungen von der Gebühr ausgenommen. «Dazu gehören aber keine Reiseimpfungen.»
Auch für die halbjährliche Zahnkontrolle darf nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in Köln keine Praxisgebühr erhoben werden. Neben einer ausführlichen Untersuchung des Gebisses dürfen dann auch Röntgenuntersuchungen und Sensibilitätsprüfungen des Zahnes vorgenommen werden. Außerdem übernimmt die Kasse im Rahmen der Prophylaxe einmal pro Jahr die Entfernung von Zahnstein und alle zwei Jahre eine Vorsorge-Untersuchung für Parodonitits.
