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Urteil Urteil: Vermieter darf Wäschetrocknen nicht verbieten

23.11.2005, 12:34
Eine Frau sitzt auf einer Waschmaschine. Auch im Winter ist das Trocknen der Wäsche in der Wohnung erlaubt. (Foto: dpa)
Eine Frau sitzt auf einer Waschmaschine. Auch im Winter ist das Trocknen der Wäsche in der Wohnung erlaubt. (Foto: dpa) Bosch

Berlin/dpa. - Auch im Winter ist das Trocknen der Wäsche in der Wohnung erlaubt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.

Anders lautende Klauseln in Mietvertrag oder Hausordnung seien unwirksam. Auch wenn beispielsweise ein Trockenboden bereit steht, müssen Mieter diese nicht benutzen. «Es kann mir niemand vorschreiben, dass ich zum Wäsche trocknen in den Keller oder auf den Dachboden gehe», sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz dem dpa/gms- Themendienst. Auch zur Anschaffung eines Trockners sei kein Mieter verpflichtet.

Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung sei zwar eine mögliche Ursache von Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Beidem sei durch richtiges Heizen und Lüften aber problemlos zu begegnen, so Ropertz. Nach Zahlen des Mieterbundes gibt eine geschleuderte Ladung Wäsche von 4,5 Kilogramm etwa 0,2 Liter Feuchtigkeit an die Luft ab. Bei ungeschleuderter Wäsche seien es rund 0,5 Liter. Kochen etwa verursache vergleichsweise mehr Feuchtigkeit (0,5 bis 1,0 Liter), ebenso wie Duschen und Baden (2,5 Liter).

All das seien laut DMB aber geringe Feuchtigkeitsmengen, die sich «schnell weglüften» ließen. Für das Wäsche trocknen empfehlen sich Ropertz zufolge ein «Vorlüften», ein kompletter Austausch der Raumluft während des Trocknens und ein Lüftvorgang nach dem Abhängen der Wäsche.

Informationen: Tipps zum richtigen Heizen und Lüften enthält die Broschüre «Wohnungsmängel und Mietminderung». Sie ist für 5 Euro plus 1,06 Euro Versandkosten erhältlich beim DMB, Littenstraße 10, 10179 Berlin (Tel.: 030/22 32 30, E-Mail-Adresse: [email protected], Internet: www.mieterbund.de).