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Unterhaltsanspruch Unterhaltsanspruch: Geschiedene Hausfrauen bekommen länger Geld vom Ex

22.11.2010, 14:27

Karlsruhe/dpa. - Nach einem am Montag in Druckfassung veröffentlichten Urteildes Bundesgerichtshofs BGH in Karlsruhe darf ihr Unterhaltsanspruchnicht einfach befristet werden.

Ehebedingte Nachteile müssten ausgeglichen werden, begründeten dieRichter. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar nach 23 Jahren Ehegetrennt und war fünf Jahre später geschieden worden. Die Frau hattewährend der Ehe den Haushalt geführt, den gemeinsamen Sohn erzogenund zunächst ganz auf eine Berufstätigkeit verzichtet.

Seit 1987 hatte sie bis zur Scheidung nur Teilzeit gearbeitet undeinen nur geringen Rentenanspruch erwirtschaftet. DerVersorgungsausgleich durch ihren Ex-Mann hatte ebenfalls nur wenigmehr als 50 Euro Rente betragen. Er hatte als Selbstständiger kaumRentenansprüche erworben.

Während das Amtsgericht Lemgo der Frau einen unbefristetenUnterhalt zugesprochen hatte, begrenzte das Oberlandegericht Hamm denUnterhalt von knapp 1300 Euro auf vier Jahre. Dagegen hatte die 58-Jährige erfolgreich Revision vor dem BGH eingelegt. Der 12. Senatwies das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht.