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Tipps zum Antrag für Reha und Kur

11.01.2017, 03:53
Zu einer medizinischen Reha können auch Krankengymnastikstunden gehören - um zum Beispiel ein Bein nach einer Operation wieder zu stärken. Foto: Frank Rumpenhorst
Zu einer medizinischen Reha können auch Krankengymnastikstunden gehören - um zum Beispiel ein Bein nach einer Operation wieder zu stärken. Foto: Frank Rumpenhorst dpa-tmn

Berlin - Wer einen Unfall hatte, ist häufig nicht gleich nach dem Krankenhausaufenthalt wieder fit. Bei einer Reha können sich Patienten erholen und Kraft tanken für den Alltag. Aber auch ohne schwere Erkrankung kann man eine Kur beantragen und sich so eine Auszeit für die Gesundheit verschaffen.

Wer über einen langen Zeitraum Symptome hat, die nicht besser werden, sollte seinen Arzt nach einer Kur fragen. Ein Beispiel: Ein Patient leidet unter Bluthochdruck. Um zu vermeiden, dass seine Gesundheit langfristig Schaden nimmt, kann eine Kur mit Bewegungs- und Atemtherapie sowie Wechselduschen und Abreibungen helfen. „Bei einer Kur, die vor einem Burn-out schützen soll, werden Gesprächstherapien in das Konzept eingearbeitet”, erklärt Uwe Strunk vom Deutschen Heilbäderverband.

Mit einer medizinischen Reha werden Patienten zum Beispiel nach einem Unfall oder einer großen Operation wieder fit für den Alltag gemacht. So verhindern die Ärzte im Idealfall, dass der Patient pflegebedürftig wird. Mit einer Reha lässt sich auch vermeiden, dass Beschwerden chronisch werden, erklärt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt am Main. Bei älteren Patienten ist manchmal eine geriatrische Reha sinnvoll. Sie kann ihnen helfen, länger selbstständig zu bleiben.

Droht der Arbeitnehmer arbeitsunfähig zu werden, ist in der Regel die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, erklärt Hubloher. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meist, wenn eine ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht oder der behandelnde Arzt eine medizinische Reha verordnet hat. Private Krankenkassen zahlen die Reha dagegen nur, wenn ein entsprechender Tarif gebucht wurde.

„Bei ambulanten oder teilstationären Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung werden keine Zuzahlungen fällig”, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Bei stationären medizinischen Leistungen müssen Patienten eine Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Tag maximal für 42 Tage pro Kalenderjahr leisten. Fahren Patienten für ambulante Vorsorgeleistungen in einen Kurort, müssen sie Unterkunft und Verpflegung selbst zahlen. „Die Krankenkassen können täglich bis zu 16 Euro beisteuern, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro”, sagt Hubloher.

Der Arzt sollte die medizinische Notwendigkeit einer Kur oder Reha ausführlich begründen. Dabei ist es wichtig, dass er genau angibt, inwiefern sich die Beschwerden auf den Alltag des Patienten auswirken. Auch was sich der Arzt von einer Reha verspricht und wie erreichbar die Ziele sind, sollte vermerkt sein, erklärt Hubloher. Den Antrag kann der Patient auch gemeinsam mit dem Arzt ausfüllen. Formulare gibt es bei den Krankenkassen, den Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation.

In diesem Fall sollten Betroffene Widerspruch einlegen - und zwar innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann binnen vier Wochen Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Dieses Verfahren ist für Patienten kostenfrei, zieht sich aber oft in die Länge. Es kann daher sinnvoller sein, einige Monate zu warten und dann einen neuen - besser begründeten - Antrag zu stellen, rät Hubloher. (dpa/tmn)