Änderung der AGB Änderung der AGB: Facebooks neue Regeln

Köln - Was ändert sich ab Januar in den Geschäftsbedingungen bei Facebook?
Das Unternehmen kündigt an, die Grundlagen zum Datenschutz, allgemeine Bedingungen, die Datenrichtlinie und die Cookies-Richtlinie zu ändern. Cookies sind Informationselemente, die über den Browser des Nutzers vom Computer, Tablet oder Smartphone an die genutzte Seite übermittelt werden, so dass die Betreiber Nutzungsbewegungen auslesen können. Facebook argumentiert dagegen, die Werbeanzeigen würden „verbessert“ und den Nutzern mehr Kontrollmöglichkeiten an die Hand gegeben werden. Konkret bedeuten die Neuerungen vor allem, dass mithilfe dieser Textdateien personalisierte Werbung ausgespielt wird. Zudem werden bei aktivierten Ortungsdiensten Informationen zum eigenen Standort mit denen von Freunden und mit Werbeanzeigen verbunden. Nachzulesen sind die Änderungen auf Facebook.
Wie geht Facebook bei Änderungen für die Nutzer vor?
Bis vor zwei Jahren hat das kalifornische Social-Media-Unternehmen Facebook seinen Mitgliedern eingeschränkt eine Art Mitbestimmungsrecht eingeräumt. Vorgeschlagene Änderungen konnten kommentiert werden. Wurde eine Zahl von 7000 Einträgen erreicht, musste das Netzwerk eine Abstimmung einleiten. Lehnten 30 Prozent der Nutzer die Neuerungen ab, musste der Konzern neue Vorschläge einreichen. 2012 änderte Facebook diese Richtlinien. Nun gibt das Unternehmen Änderungen lediglich mit einigen Wochen Vorlauf bekannt. Wer sein Profil behält und Facebook nutzt, erklärt sich damit einverstanden. Stichtag für die jetzigen Aktualisierungen ist der 1. Januar 2015.
Greifen die Werbeformate damit stärker als zuvor auf Daten der Nutzer zu?
Facebook hat auch bisher innerhalb des sozialen Netzwerks Cookies eingesetzt, um den Standort und das Surfverhalten der Nutzer auswerten und für Werbezwecke nutzen zu können. Vom Jahr 2015 an jedoch will der Konzern Werbeanzeigen auf den Profilen seiner Nutzer schalten, die auf dem Besuch von Internetseiten und Anwendungen (Apps) außerhalb des Netzwerks basieren. Facebook erkennt also künftig, wenn man auf einer anderen Seite beispielsweise Schuhe angeklickt hat und stellt auf dieser Grundlage auf den Nutzer zugeschnittene Angebote zusammen. Durch die Verknüpfung mit Ortungsdiensten und Kontakten könnte dem Nutzer in Zukunft die Werbung für ein Café oder ein Geschäft in der Nähe des Aufenthaltortes vorgeschlagen werden. Zusätzlich will Facebook „kaufen“-Buttons anbieten und hätte damit nicht nur einen leichteren Zugang zum Konsum geschaffen, sondern eine weitere Kontrollmöglichkeit. Auch die präziseren Entscheidungsmöglichkeiten in den Einstellungen darüber, was der Nutzer als relevant erachtet oder nicht mehr sehen möchte, bieten Facebook qualitativ bessere Analysemöglichkeiten seiner Nutzer.
Technisch sind diese Neuerungen bei Facebook möglich, da das Unternehmen 2013 die Anzeigen-Plattform Atlas von Microsoft gekauft hat. Entwickler arbeiten dort intensiv an der Verfolgung (Tracking) der Nutzer quer über verschiedene online-Kanäle bishin zum realen Kaufvorgang - ob online oder gar zum physischen Schritt in den auf der App angezeigten Schuhladen, um im Bild zu bleiben.
Was bringen Kritiker gegen die Facebook-Geschäftsbedingungen vor?
Wer ein Profil bei Facebook besitzt, räumt dem Unternehmen weitreichende Rechte ein, was die Nachvollziehbarkeit, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten wie Alter, Geschlecht, Wohnort, Kontaktinformationen und das Recht an den eigenen Inhalten betrifft. Kritiker bemängeln, dass Nutzer durch die „automatische“ Zustimmung teils verpflichtet, teils durch suggestive Fragen (wo bist Du zur Schule gegangen?) verführt sind, möglichst präzise Daten an das Unternehmen zu liefern. Facebooks Geschäftsmodell besteht darin, dass die Nutzung für Mitglieder kostenfrei ist, der Zugang zu Informationen der Mitglieder für Werbung und Verkaufsangebote auf der Plattform aber viel wert sind. Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zahlen dem Unternehmen hohe Summen für die Auswertung dieser Daten. Zudem kritisieren Verbraucherschützer mangelnde Transparenz. Dass Dritte sich Zugang zu den Daten der Facebook-Nutzer verschaffen können, hat in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass der amerikanische Geheimdienst NSA Profile auf Facebook ausspähte, wie der ehemalige Geheimdienst-Mitarbeiter Edward Snowden enthüllte.
Was hat es mit den oft im Facebook-Newsstream geteilten Widerspruchsmeldungen auf sich?
Viele Facebook-Nutzer sehen mehrfach am Tag die vorgefertigten Statusmeldungen, die so beginnen: „Aufgrund der neuen AGB's in Facebook Widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten.“ Doch die zurzeit häufig verbreiteten Meldungen haben keinerlei rechtliche Grundlage oder Einfluss auf Facebook. Wer Facebook nutzt, erklärt sich mit den Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese Kettenbriefen ähnlichen Beiträge, die seit Jahren massenhaft geteilt werden, wenn Facebook Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen vornimmt, tragen also höchstens dazu bei, dass viele Nutzer ihre Kontakte verärgern. Zudem sind die Texte nicht nur grammatikalisch irreführend: Wer glaubt, mit dem Teilen des Beitrages den AGB widersprochen zu haben, kümmert sich vielleicht nicht mehr um seine Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook.
Können Nutzer überhaupt etwas gegen die Geschäftsbedingungen unternehmen?
Lehnt man die Änderungen ab, ist die einzige wirksame Methode, seinen Account zu löschen. Facebook selbst bietet unter dem Menüpunkt „Feedback“ die Möglichkeit an, Kritik zu üben und beteuert, die Mitteilungen der Nutzer zu lesen. Nutzern, die das Netzwerk eingeschränkt nutzen möchten, bleibt die Möglichkeit, möglichst wenig persönliche Informationen anzugeben, die Einstellungen möglichst privat zu halten und wenig auf den Seiten zu interagieren. Möglichkeiten wie die Einrichtung eines Profils mit falschem Namen und fehlerhaften angaben untersagt Facebook in seinen AGB – das Netzwerk kann solche Accounts jederzeit sperren.
Wie schütze ich meine Privatsphäre-Einstellung?
Nutzer sollten die Änderungen, wie Facebook sie beschreibt, möglichst genau lesen. Das Unternehmen verspricht in den aktuellen Änderungen, dass Nutzer ihre Privatsphäreeinstellungen leichter verwalten können und verlinkt zu detaillierten Anleitungen zu den Menüpunkten, in denen man entscheiden kann, welche Informationen man an Facebook übermittelt, ob man Beiträge öffentlich oder nur für bestimmte Kontakte teilt . Verbraucherschützer empfehlen darüber hinaus, der mobilen Facebook-App auf seinem Smartphone oder Tablet-Rechner keinen Zugriff auf das GPS-Modul und damit die Standortübermittlung zu gewähren. Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke weist in einem Beitrag des IT-Magazins Golem zudem darauf hin, dass die Änderungspraxis von Facebook in Deutschland rechtswidrig sei. Hierzulande müssen Kunden die Möglichkeit haben, AGB ausdrücklich zustimmen zu können. Solmecke rechnet mit einer Klage von Verbraucherschützern.
