Sturmschäden und Ausgleichszahlungen Sturmschäden Ausgleichszahlungen Versicherungen - Was Verbraucher nach Orkan Niklas wissen müssen

Berlin - Sturmschäden an Häusern, Hausrat oder Autos sind in der Regel versichert. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) greifen in solchen Fällen Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Ersetzt werden Sturmschäden ab Windstärke 8 – also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.
Nach den Versicherungsbedingungen reicht es meist aus, wenn es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Gute Nachricht für Bahnfahrer: Verspätet sich ein Zug wegen Sturmschäden oder fällt sogar aus, bekommen Kunden Geld zurück. Ein Überblick: