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SICHERHEIT SICHERHEIT: Turnusmäßige Untersuchungen Pflicht

17.02.2004, 18:26

MZ. - Eigentümer von Flüssiggas-Druckgasbehältern (Tanks) sind gesetzlich verpflichtet, die Behälter aller zwei Jahre einer äußeren Untersuchung zu unterziehen. Dabei wird vor allem eine Dichtheitsprüfung vorgenommen. Sie muss durch einen unabhängigen Sachkundigen, zum Beispiel von Tüv oder Dekra, erfolgen. Ist alles in Ordnung, wird das mit dem Aufkleben einer Plakette ähnlich wie beim Auto-Tüv dokumentiert. Die Farbe der Plakette wird turnusmäßig aller zwei Jahre geändert.

Nach zehn Jahren muss der Eigentümer eines Flüssiggas-Tanks laut Gesetz eine innere Prüfung des Behälters durch den Tüv durchführen lassen. Von der Prüfung hängt ab, ob der Behälter weiter betrieben werden darf oder durch einen neuen ersetzt werden muss. Gehört einem privaten Verbraucher der Tank, ist er für diese Prüfungen, das vorschriftsmäßige Warten und Betreiben verantwortlich. Hat ein privater Verbraucher einen Tank-Mietvertrag abgeschlossen, steht der Eigentümer dafür in der Pflicht. Das sollte in den Vertragsbedingungen klar zu lesen sein.