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Schönheitsoperationen Schönheitsoperationen: Beauty-OPs im Ausland sind beliebt

Von Arnd Petry 21.10.2005, 12:53

Düsseldorf/Hamburg/dpa. - Einsparungen von bis zu 70 Prozent verspricht ein tschechischer Anbieter für Fettabsaugen an einem Wochenende. Doch nur wer sich gut informiert, kann medizinische und rechtliche Risiken verringern.

Grundsätzlich spricht laut Experten nichts gegen chirurgische Körperverschönerung im Urlaub: «Es gibt im Ausland super Leute und auch grausamste Kurpfuscher», erklärt Schuldzinski. Auch in Deutschland gebe es gute und schlechte Chirurgen.

Begriffe wie «Schönheitschirurg» oder «kosmetische Chirurgie» sind nicht geschützt. Einzig die Bezeichnungen «Facharzt für Plastische Chirurgie» und neuerdings «Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie» sind ein zuverlässiges Merkmal für eine entsprechende Ausbildung. «Für eine Operation in Deutschland sprechen die besseren Möglichkeiten, sich gründlich über die Risiken des Eingriffs und den Operateur zu informieren», sagt Hans-Joachim Makiol in Neuss, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht.

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in Hamburg empfiehlt allen, die sich im Ausland operieren lassen wollen, sich zumindest in Deutschland mit einem der oben erwähnten Fachärzte über den geplanten Eingriff zu beraten. Mit diesem Wissen könne dann ein kompetenter Arzt im Ausland gesucht werden.

Unbedingt sollte laut DGÄPC auch mit dem ausländischen Arzt telefoniert werden: Dabei zeigt sich, ob sprachliche Probleme die weitere Zusammenarbeit beeinträchtigen und der Arzt einen seriösen Eindruck macht.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Makiol rät generell zu renommierten Kliniken, in denen viel operiert wird. Dort stehe im Gegensatz zu einer ambulanten Praxis im Bedarfsfall Technik und Personal der gesamten Klinik zur Verfügung. «Der entscheidende Punkt ist die Nachsorge», sagt Hans-Jürgen Bargmann, Facharzt für Plastische Chirurgie in Hamburg und ehemals Präsident der DGÄPC. «Die muss mindestens zwei Wochen nach der Operation gesichert sein.»

Wenn etwas schief geht, treffen sich Patient und Chirurg zur Nachoperation oder sogar vor Gericht wieder. In beiden Fällen haben Patienten, die sich im Ausland haben operieren lassen, meist schlechte Karten: «Man hat keine wirtschaftlich vernünftige Möglichkeit, nachbessern zu lassen», sagt Rechtsanwalt Hans-Joachim Makiol. Sitzt der Operateur in Deutschland, ist er eben leichter erreichbar als in Thailand, der Türkei oder in Tschechien.

Kommt es zum Rechtstreit, sind die Erfolgsaussichten schlecht: «Theoretisch gilt in den EU-Ländern Polen und Tschechien gleiches Recht, aber praktisch ist es wesentlich schwieriger durchzusetzen», sagt Verbraucherschützer Wolfgang Schuldzinski. Wurde die OP in Thailand vorgenommen, sei die Lage eher hoffnungslos.

Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, Bei der Apostelkirche 34, 20257 Hamburg, Internet: www.dgaepc.de; Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, Bleibtreustraße 12A, 10623 Berlin (Tel.: 030/88 55 16 15, Fax 030/885 10 67).