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Zu viele Sandflöhe Zu viele Sandflöhe: So schräg können Urlaubsklagen sein

23.10.2012, 14:43
Zahlt der Veranstalter für Kindersandalen, wenn die Reise nicht zustande kam? (FOTO: DPA-TMN)
Zahlt der Veranstalter für Kindersandalen, wenn die Reise nicht zustande kam? (FOTO: DPA-TMN) dpa-tmn

Berlin/dpa/DMN. - Deutsche Gerichte müssen sich nach den schönsten Wochen des Jahres immer wieder mit zum Teil ziemlich kuriosen Rechtsstreitigkeiten herumschlagen. Urlauber klagen über bizarre Dinge – und kriegen doch manchmal auch recht.

Ein Urlauber bekam von seinem Reiseveranstalter 3000 Euro zugesprochen, weil er bei einem Ausflug in der Türkei vor einem Geschäft von einem Wachhund angefallen worden war. Das Urteil: Der Urlauber hätte auf die Gefahr hingewiesen werden müssen – durch ein Schild oder den Reiseleiter. Ebenso ihr Geld zurück – und zwar 30 Prozent Reisepreisminderung – bekamen auch Gäste einer Expeditionskreuzfahrt in der Nordwest-Passage, weil ihr Schiff im Eis eingeschlossen war.  

Schnarchende Nachbarn und krachende Stühle

Kein Glück haben dagegen Fluggäste, die einen schnarchenden Sitznachbarn ertragen müssen. Denn das ist kein Grund für eine Minderung des Reisepreises. Schnarcher seien eine Unannehmlichkeit, aber kein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main. Und auch ein zusammengebrochener Plastikstuhl ist kein Grund für Schadensersatz, denn er gilt nicht als besondere Gefahrenquelle. Ein Urlauber hatte geklagt, weil er sich beim Sturz von einem solchen Stuhl den Kopf gestoßen hatte.

Noch mehr kuriose Urlaubsklagen gibt es in unserer Bildergalerie.