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Zoll, Verlust Zoll, Verlust: So vermeiden Sie Ärger mit dem Reisegepäck

13.10.2015, 12:02
Das Risiko für Ärger mit dem Gepäck können Fluggäste mit einfachen Tricks minimieren.
Das Risiko für Ärger mit dem Gepäck können Fluggäste mit einfachen Tricks minimieren. dpa Lizenz

Wie viele Fluggäste haben Ärger mit ihrem Gepäck?

Die Gepäckbeförderung der Fluggesellschaften wird weltweit immer zuverlässiger. Die Fehlerquote ist laut jährlichem Gepäckbericht des Lufttransport-IT-Anbieters Sita 2013 um 21 Prozent zurückgegangen. Knapp sieben von Tausend Passagieren hatten Ärger mit Verspätungen, Beschädigungen oder Verlust ihres Koffers.

2003 waren es noch mehr als 13 Passagiere. In Europa ist die Fehlerquote mit neun von Tausend Passagieren übrigens deutlich höher als in Nordamerika (3,2) und Asien (2). Der häufigste Grund für Gepäckverspätungen sind mit 45 Prozent Fehler beim Transfer auf Umsteigeflüge. Wer Direktflüge bucht, verringert also das Risiko, dass der Koffer unterwegs verloren geht.

Wie transportiere ich wertvolle Sachen?

Wertvolle Gegenstände, wie Schmuck oder Smartphones, sollten Fluggäste im Handgepäck mitnehmen oder es bei der Gepäckaufgabe anmelden. Ansonsten können sie bei einem Diebstahl auf ihrem Schaden sitzenbleiben. Packen Reisende Wertvolles in den Koffer, trifft sie bei Verlust ein erhebliches Mitverschulden und sie müssen zumindest mit einer deutlichen Kürzung der Haftungsansprüche gegen die Fluggesellschaft rechnen.

Was muss ich bei Flüssigkeiten im Handgepäck beachten?

Flüssigkeiten, zu denen auch Gels, Cremes oder Salben zählen, dürfen Urlauber zu jeweils maximal 100 Millilitern im Handgepäck transportieren. Diese Fläschchen und Tuben müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel separat vorgezeigt werden und dürfen danach wieder eingepackt werden. Pro Passagier ist ein Beutel mit maximal einem Liter Inhalt erlaubt.

Die wichtigsten Medikamente nimmt man mit ins Handgepäck. Innereuropäisch bekommt man damit in der Regel keine Probleme bei der Sicherheitskontrolle, weil die Mitarbeiter dort die Tabletten und Pillen nicht erkennen. In fernen Ländern kann das aber doch mal vorkommen. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man eine Bescheinigung vom Arzt mitnimmt, entsprechende Formulare gibt es im Internet in mehreren Sprachen. Dort gibt der Arzt an, worum es sich bei der Arznei handelt und dass man dieses Medikament dringend braucht.

Klar, Geld und Kreditkarten gehören ins Handgepäck. Aber auch die Elektronik kommt besser dort unter – nicht nur, damit im Fall des Gepäckverlusts nichts Wertvolles wegkommt, sondern auch, weil nicht selten relativ unsanft mit den eingecheckten Koffern umgegangen wird. Für das Handy sollte natürlich auch das Ladekabel nicht fehlen.

Ein paar Wechselklamotten sind sinnvoll, um die ersten Tage zu überstehen. Außerdem sollte man für den Flug noch ein paar Snacks einpacken – falls das Flugzeugessen nicht schmeckt oder es gar keins gibt. Ohrstöpsel und Schlafmasken sind außerdem gute Helfer für den Flug.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was zu tun ist, wenn Ihr Koffer beschädigt wird oder nicht im Hotel ankommt.

Was ist, wenn mein Koffer beschädigt wird?

Schäden an aufgegebenem Gepäck müssen der Airline spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Flug schriftlich gemeldet werden. Eine mündliche Erklärung am Flughafen reicht nicht aus.

Was mache ich, wenn mein Koffer am Urlaubsort nicht ankommt?

Braucht das Gepäck länger oder geht während des Transports verloren, sollten Urlauber dies sofort melden. Wenn sie ihren Flug selbst gebucht haben, ist die Fluggesellschaft zuständig. Haben Touristen eine Pauschalreise gebucht, muss der Reiseveranstalter informiert werden. Es reicht nicht, dem Reiseleiter oder Hotelier Bescheid zu sagen. Achtung: Eine mündliche Benachrichtigung bringt nichts. Urlauber sollten den Verlust unbedingt schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, melden.

Wer bei der Ankunft seinen Koffer als verloren meldet, kann außerde, auf Wunsch von der Airline ein sogenanntes Amenity Kit bekommen, erklärt Sandra Kraft, Sprecherin der Lufthansa. Darin sind Hygieneartikel wie Zahnbürste und -creme. Befindet sich der Passagier nicht an seinem Heimatort, darf er außerdem das Nötigste – frische Wäsche etwa – kaufen und die Rechnung einreichen. Allerdings müsse das im angemessenen Rahmen geschehen, sagt Kraft.

Welche Kosten werden bei verspätetem Gepäck erstattet?

Wenn ein Fluggast vor seinem Koffer im Urlaubsort ankommt, müssen die Airline oder der Reiseveranstalter die Kosten für „Notkäufe“ erstatten. Die Quittungen für Ersatzzahnbürste und Sonnencreme sollten Urlauber aufbewahren und unverzüglich nach Erhalt des Koffers einreichen. Auch hier ist es sinnvoll, Kopien der Rechnungen zu machen. Sollte Urlaubern der Koffer, nicht wie üblich ins Hotel gebracht werden, können sie sich auch die Fahrtkosten zum Flughafen erstatten lassen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wann eine Reisegepäckversicherung sinnvoll ist und welche Urlaubseinkäufe Sie dem Zoll melden müssen.

Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?

Hausratversicherungen, die seit 1992 abgeschlossen wurden, decken häufig auch Reisegepäck ab. Wird ins Hotelzimmer oder Ferienhaus eingebrochen, sind Reisegepäck und Wertgegenstände laut Verbraucherzentrale NRW meist bis zu drei Monate mit zehn Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, versichert.

Auch bei Schäden durch Sturm, Hagel, Brand oder Raub in der Ferienunterkunft kommt die Hausratversicherung auf. Im Ernstfall müssen Schäden sofort der Versicherung und der örtlichen Polizei gemeldet werden. Um sicherzugehen, ob ihre Hausratversicherung Reisegepäck einschließt, sollten Urlauber rechtzeitig ihre Verträge überprüfen.

Die Hausratversicherung greift nicht, wenn Touristen auf der Straße oder im Restaurant bestohlen werden. Eine Versicherung gegen Gepäckverlust kann sinnvoll sein, wenn der Wert des Kofferinhalts 1300 Euro übersteigt. Bis zu dieser Grenze haftet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für verlorenes oder beschädigtes Gepäck.

Welche Mitbringsel muss ich verzollen?

Innerhalb der Europäischen Union können Touristen weitgehend Waren bis zu 10.000 Euro Gesamtwert ein- bzw. ausführen. Einschränkungen gelten für Kunst und Antiquitäten, die zu geschützten Kulturgütern zählen. Bei großen Mengen an Bargeld oder Schmuck müssen Urlauber erklären, woher das Geld bzw. die Wertgegenstände kommen und wozu sie verwendet werden sollen.

Für Urlaub außerhalb der EU gilt: Kinder bis 15 Jahren dürfen Waren bis 175 Euro zollfrei einführen. Wer älter ist, darf auf dem Landweg 300 Euro zollfrei mitbringen. Bei Einreise per Schiff oder Flugzeug erhöht sich der Freibetrag auf 430 Euro. Wer also einen wertvollen Laptop im Ausland kauft oder sich eine teure neue Brille machen lässt, sollte diese besser angeben.

Produkte aus Tieren oder Pflanzen, wie Statuen oder Schmuck, mitbringen ist meist verboten, da hier das Washingtoner Artenschutzübereinkommen greift. Werden lebende Tiere gefunden, drohen Haftstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. (kkl, mit dpa)

Jacke statt Koffer – wie das geht, zeigt die Bildergalerie: