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Versteigerung/Auto/Internet Versteigerung/Auto/Internet: Versteigerungen im Internet: Auch «Schleuderpreise» möglich

29.01.2001, 13:16

Berlin (dpa) - In dem verhandelten Fall hatte ein Autohändler im Rahmen einer Internetauktion ein Neufahrzeug mit einem Listenpreis von etwa 57 000 Mark angeboten. Ein Mindestgebot legte er nicht fest. Als nach Ablauf der zeitlich befristeten Auktion das Höchstgebot bei 26 350 Mark stand, wollte der Autohändler das Fahrzeug nicht zu diesem Preis herausgeben - zu Unrecht, wie das OLG entschied. Die Freischaltung der Internetseite stelle bereits ein verbindliches Angebot seitens des Händlers dar. Das Risiko, den Wagen möglicherweise zu einem «Schleuderpreis» abgeben zu müssen, lasse sich durch die Angabe eines Mindestgebots vermeiden.