Urlaubsbeschwerden Urlaubsbeschwerden: Was tun bei Krach und Ungeziefer?
HALLE (SAALE)/MZ/DMN. - Die Deutschen klagen ja angeblich gerne. Und wenn es um den Urlaub geht, stimmt das auch. Es gehört fast dazu, über kaltes Essen, verdreckte Strände, zu kleine Zimmer, Schmutz im Bad oder Kakerlaken im Bett zu meckern. „Manche sagen sogar: Gar nicht schlecht, wenn was schief läuft“, sagt Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich.
Denn der deutsche Tourist verlangt vom Veranstalter nur zu gern sein Geld zurück. Das ist oft voll und ganz berechtigt, oft auch nicht - und meistens gar nicht so einfach. Urlauber hätten zum Teil utopische Vorstellungen. „Ganz nach dem Motto: drei Sterne buchen, fünf Sterne verlangen und hinterher klagen“. Typisch deutsch? In gewisser Hinsicht schon, sagt Führich.
„Allerdings fährt kein Mensch mit der Absicht in den Urlaub, sich spätere Beschwerden zum Hobby zu machen“, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Gerade wer sich nur eine Reise im Jahr leisten kann, will etwas haben für sein Geld. Dann soll der Urlaub auch schön sein“, betont die Reiserechtsexpertin.
Beschwerdequote von drei Prozent
Oft kommt jedoch etwas dazwischen. Dass sich unzufriedene Urlauber hinterher beklagen, ist kein Einzelfall: Führich hält eine Million Beschwerden pro Jahr für eine realistische Größenordnung. Bei rund 30 Millionen Pauschalreisen entspräche das einer Beschwerdequote von drei Prozent.
Dennoch seien die Veranstalter im Lauf der Jahre sensibler geworden, sagt Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen - vor allem, wenn es um einen geringen Streitwert geht. Dann überlegten sie heute gründlich, ob es sich lohnt, sich dafür vor Gericht zu streiten und so einen Kunden endgültig zu vergraulen.
Wann sich eine Beschwerde lohnt und was Urlauber dabei beachten sollten, zeigen wir Ihnen oben in unserer Bildergalerie.