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Unterstützung Unterstützung: Sozialhilfeempfänger dürfen Auto behalten

15.01.2002, 11:10

Stuttgart/dpa. - Gleiches gelte für jene, die wegen einer Behinderung oderder weiten Entfernung zum Arbeitsplatz auf den Wagen angewiesen sind.

Schaffe zum Beispiel eine allein erziehende Sozialhilfebezieherines nicht, ihren Halbtagsjob mit der Betreuung des Kindes ohne Auto zuvereinbaren, so dürfe auch sie ihren Wagen behalten, so der ACE. Anden laufenden Kosten für das Auto beteilige sich das Sozialamt, wennberufliche Gründe vorliegen. So gebe es Freibeträge proEntfernungskilometer, und die Kfz-Versicherung könne vom Einkommenabgesetzt werden.