Strecke Glasgow - Ibiza Strecke Glasgow - Ibiza: Ryanair verbietet Alkohol im Partyflieger

Flugbegleiter anpöbeln, andere Passagiere belästigen, Anweisungen der Crew missachten: Schottische Urlauber sind bei Ryanair mit diesem Verhalten in Ungnade gefallen. Viele Passagiere wollten auf dem Weg in den Urlaub auf der Partyinsel Ibiza offenbar schon im Flugzeug feiern.
Die irische Airline hat sich nun dazu entschieden, Gegenmaßnahmen zu ergreifen: Passagiere dürfen auf der Strecke von Glasgow nach Ibiza im Flugzeug keine alkoholischen Getränke mehr konsumieren. Dazu zählen auch solche, die Urlauber im Duty-Free-Shop gekauft haben. Diese müssen vor dem Flug verstaut werden.
Diese Youtube-Video zeigt eine Szene, die Ryanair zu dem Alkohol-Verbot bewogen haben könnte.
„Das Wohlbefinden und die Sicherheit von Kunden und Crew haben bei uns oberste Priorität. Unangepasstes Verhalten tolerieren wir zu keinem Zeitpunkt“, bestätigt Ryanair-Pressesprecher Robin Kiley auf Anfrage.
Klare Verbote gibt es bei deutschen Fluggesellschaften zwar nicht, Alkohol im Flugzeug ist aber dennoch ein Thema. „Sollte der Eindruck entstehen, ein Gast habe zu viel konsumiert, stellen die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter den Ausschank von Alkohol ein“, sagt ein Lufthansa-Sprecher. Bei Germanwings darf nur an Bord gekaufter Alkohol konsumiert werden. „Somit hat die Crew die Möglichkeit, den Konsum zu kontrollieren“, wie eine Sprecherin erklärt.
Betrunkene Passagiere haben kein Recht auf Beförderung
Betrunkene Passagiere müssen aber nicht in jedem Fall befördert werden. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Wedding darf sich der Pilot weigern, sie an Bord zu nehmen. Daneben dürfen ihnen die Stewardessen Alkoholika wegnehmen.
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger Flüge nach Riga und weiter nach Tel Aviv gebucht. Auf dem Flug nach Riga kam es zu Differenzen mit dem Bordpersonal. Zunächst wechselte er eigenmächtig den Sitzplatz. Danach untersagten die Stewardessen ihm, aus einer im Duty-Free-Shop gekauften Wodkaflasche zu trinken. Als der Kläger später dennoch zur Flasche griff, wollte die Stewardess ihm diese wegnehmen. Es kam zu einer Rangelei.
Gericht: Pilot hat luftpolizeiliche Hoheitsgewalt
In Riga erstattete der Pilot der Polizei Meldung über den Vorfall. Sie brachte ihn ins Polizeirevier. Dort wurde er nach eigener Aussage nicht korrekt behandelt, bekam zum Beispiel nichts zu essen. Seinen Anschlussflug nach Tel Aviv verpasste er. Für ein Ersatzticket forderte er von der Airline 520 Euro, daneben Schmerzensgeld wegen der Behandlung auf der Polizeiwache.
Vor Gericht scheiterte er damit. Grundsätzlich habe der Kläger an Bord die Anweisungen der Besatzung zu befolgen. Der Pilot übe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus und dürfe deshalb zum Beispiel Reisende vom Weiterflug ausschließen, wenn diese betrunken sind. Rechtmäßig sei es auch, den Vorfall der Polizei am Zielort zu melden. Wenn es auf der Polizeiwache zu unangemessenen Maßnahmen kam, falle das nicht mehr in den Verantwortungsbereich der Airline.
(kkl mit dpa)