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Carrier Billing Wie Sie gegen teure Smartphone-Abofallen vorgehen

Über die Handyrechnung lassen sich allerlei Dienste bezahlen. Das ruft auch unseriöse Anbieter auf den Plan, die Ihnen Abofallen stellen. So tappen Sie nicht hinein - oder finden wieder heraus.

Von dpa 17.07.2025, 12:59
Sicher ist sicher: Mobilfunkkunden können eine Drittanbietersperre online, per App oder Hotline aktivieren.
Sicher ist sicher: Mobilfunkkunden können eine Drittanbietersperre online, per App oder Hotline aktivieren. Nico Tapia/dpa-tmn

Berlin - Ob App-Käufe oder Streaming-Angebote: Es gibt allerlei Dienste oder Abos, die über die Handyrechnung bezahlt werden können - ganz ohne Zahlungsdienstleister oder das Eingeben von Bezahldaten. Selbst Parkgebühren lassen sich teils über das sogenannte Carrier Billing begleichen. Was praktisch klingt, missbrauchen in der Realität aber seit jeher windige Anbieter als Instrument zum Abzocken. Stichwort: Abofallen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen, sollte das Carrier Billing beim Mobilfunkanbieter sperren lassen, rät das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Stichwort: Drittanbietersperre. Die lässt sich auf mindestens drei Wegen einrichten:

  • im Online-Kundenbereich,
  • in der Kunden-App oder
  • über die Hotline (mit schriftlicher Bestätigung)

Standard-Sperren richten nur einige Provider ein

Einige Provider hätten mittlerweile auf die Kundenbeschwerden reagiert und aktivierten diese Sperre standardmäßig, so das Portal. Wer dann trotzdem bei Drittanbietern per Handyrechnung bezahlen möchte, muss dies explizit freischalten lassen. 

Bei vielen Anbietern gibt es aber nach wie vor die kundenunfreundliche, sofortige, unerwünschte Freischaltung: Die Nutzung von Drittanbieter-Diensten ist für Neukunden oder in neuen Tarifen dann unmittelbar möglich, auch wenn sie gar nicht bestellt worden ist.

Verbraucherschutz-Regelungen seit 2020

Dabei gelten aber klare Regeln: Um Verbraucher besser zu schützen, dürfen Drittanbieter-Leistungen „Teltarif.de“ zufolge schon seit dem Jahr 2020 nur noch abgerechnet werden, wenn:

a) bei der Buchung eine technische Umleitung erfolgt, bei der der Kunde für den Bezahlvorgang einer solchen Leistung von der Seite des Drittanbieters auf eine Seite seines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect-Verfahren), oder

b) das Mobilfunkunternehmen weitergehende Verbraucherschutz-Maßnahmen umgesetzt hat (Kombinationsmodell). Dazu zählt etwa auch eine Geld-zurück-Garantie bei zweifelhaften Posten auf der Handyrechnung.

Handyrechnung mit falschen Posten? Sofort reagieren

Wer nachweislich eine falsche oder fehlerhafte Rechnung erhalten hat, sollte Folgendes tun:

1. Beim Provider unter Nennung der entsprechenden Posten schriftlich Einspruch einlegen und eine Gutschrift des Betrags verlangen.

2. Das oder die Abos mit sofortiger Wirkung schriftlich beim jeweiligen Drittanbieter kündigen.

3. Sollte noch keine Drittanbietersperre eingerichtet gewesen sein, die Sperre sofort setzen lassen.

4. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen; dafür gibt es ein Online-Formular.