Preselection-Telefonverträge Preselection-Telefonverträge: Für Ortsgespräche ungünstig
Egal, ob in Aschersleben, Halle, Stendal oder in einem anderen Ort in der Region: Verbraucher sollten auf der Hut sein, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, wenn sie einen Anruf der Firma Net Telecom GmbH aus Düsseldorf erhalten. "Telefon-Offerten, die manchem Angerufenen auf den ersten Blick verlockend erscheinen, sind jedoch nicht für jedermann günstig", sagt Beraterin und Juristin Simone Meisel. Das Ganze spiele sich per Telefon in etwa so ab: Eine nette Stimme informiert über die Möglichkeit, die Telefongebühren drastisch zu senken. Von einer Ersparnis bis zu 75 Prozent ist die Rede. Bei dem Angerufenen kommt Inter-
esse auf. Er lässt sich weiteres Informationsmaterial zusenden. Das überzeugt meist: Mit einem neuen Privattarif habe er die Möglichkeit, Monat für Monat 75 Prozent der Telefongebühren zu sparen.
Allerdings funktioniere diese wunderbare Gebühreneinsparung nur, wenn ein so genannter "Preselection"-Vertrag abgeschlossen werde, sagt die Verbraucherschützerin. Da viele bei dem Wort "Vertrag" misstrauisch reagieren, sei die vertragliche Preselection-Bindung des Kunden geschickt in einer "Privat-Sparvereinbarung" eingebaut.
Und das sei die Crux an der Geschichte. Gegenüber dem Call-by-Call-Telefonieren, bei dem der Kunde von Mal zu Mal selbst entscheide, bei welchem Anbieter er telefoniert, müsse bei Preselection eine feste Geschäftsbeziehung mit einem Anbieter eingegangen werden.
"Preselection" heißt übersetzt soviel wie Vorauswahl. Der Begriff steht dafür, dass eine bestimmte Telefongesellschaft dauerhaft ausgewählt wird, um über ihr Netz die Fern- und Auslandsgespräche abzuwickeln. Die Ortsgespräche dagegen werden weiterhin über die Telefongesellschaft geführt, bei der der Verbraucher seinen Direktanschluss gemeldet hat. Darauf wird jedoch bei den offerierten Verträgen nur im Kleingedruckten hingewiesen.
"Letztlich rechnet sich ein Preselection-Vertrag nur im Einzelfall und ist von der Art der Telefonate - vorrangig Orts- oder Ferngespräche - abhängig", mahnt Simone Meisel zur Vorsicht. Denn dass ein solcher Vertrag nicht für jeden sinnvoll ist, verschwiegen die Telefonwerber.
Besonders ältere Menschen erkennen die Tragweite ihrer Unterschrift nicht. Selbst wenn sie die speziell für Fern- und Auslandsgespräche neue vertraglich gebundene Telefongesellschaft dafür nicht nutzen, so fällt zumindest die monatliche Grundgebühr an. Und das ungeachtet dessen, dass alle Ortsgespräche weiterhin über die Telefongesellschaft, bei sie den Direktanschluss gemeldet haben, abwickelt werden. Am Ende sind im Minimalfall monatlich zweimal Grundgebühren zu bezahlen.
In dem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale auch vor Tricks, mit denen vorwiegend betagte Menschen zur Unterschrift unter Verträge mit einer Telefongesellschaft bewegt werden sollen. An der Haustür stellten sich ihnen angebliche Mitarbeiter der Telekom vor. Ihr Anliegen sei zu überprüfen, ob die letzten Telefonrechnungen tatsächlich in Ordnung seien. Zeigten die Betreffenden ihre Rechnungen vor, setzten die angeblichen Kundendienst-Mitarbeiter der Telekom einen Vertrag auf, in dem sie Kundennummer und Bankverbindung der Wohnungsinhaber anführen. Diese würden gebeten, das Papier zu unterschreiben. "Ältere Menschen tun das häufig in dem Glauben, die Richtigkeit ihrer Rechnung zu bestätigen", meint Meisel. Dass es sich in Wirklichkeit um einen Vertrag mit einer neuen Telefongesellschaft handele, nämlich um einen Preselection-Vertrag, werde ihnen nicht bewusst.
Um jegliche Irritationen auszuschließen: Die sich als angebliche Telekom-Vertreter vorstellenden Personen haben mit der bekannten Telekom-Telefongesellschaft in keiner Weise etwas zu tun. Sie benutzen den Namen als reines Täuschungsmanöver, um an die Kundendaten ihrer "Opfer" zu kommen. Rat der Verbraucherschützerin: Im Zweifelsfall sollte alles, was nach Haustürgeschäft aussieht, abgewiesen werden. Sei doch jemand auf die Haustür-Masche hereingefallen, sollte der Vertrag schnellstens widerrufen werden.
"Da es sich in solchen Fällen um Haustürgeschäfte handelt, gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht", erklärt die Juristin. Wer sich den Auseinandersetzungen mit der entsprechenden Telefongesellschaft nicht gewachsen fühle, könne auch die Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. In den Beratungsstellen gibt es Hilfe.