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Brandgefahr Powerbanks an Bord: Airlines werden vorsichtiger

Nach dem Brand in einem Flugzeug in Südkorea gibt es nicht nur dort strengere Regeln für Powerbanks im Gepäck. Auch Lufthansa und Eurowings schauen genauer hin. Was Passagiere wissen müssen.

Von dpa 27.05.2025, 15:09
Powerbanks sind unverzichtbare Begleiter für Reisende: Vor dem Flug sollten Passagiere jedoch die Bestimmungen ihrer Airline im Blick behalten.
Powerbanks sind unverzichtbare Begleiter für Reisende: Vor dem Flug sollten Passagiere jedoch die Bestimmungen ihrer Airline im Blick behalten. Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Frankfurt/Main - Powerbanks packen viele Reisende ein. Doch für den Transport der handlichen Nachlade-Akkus für Smartphone und Co. haben Airlines strikte Regeln. 

An Bord der Lufthansa-Tochter Eurowings müssen Passagiere Powerbanks nun im Blick behalten, wenn sie damit etwa ihr Smartphone laden – darauf werde in den Sicherheitsansagen explizit hingewiesen, berichtet aerotelegraph.com. Auch bei Eurowings-Mutter Lufthansa gibt es dem Bericht zufolge entsprechende Durchsagen. 

Ein Eurowings-Sprecher bestätigte auf Nachfrage, dass man in diesem Jahr einen ergänzenden Hinweis in den Bordansagen aufgenommen habe, nämlich: „Dass bei Nutzung einer Powerbank zum Laden von elektronischen Geräten sich diese in Sicht- und unmittelbarer Reichweite des Passagiers befinden muss.“ Die Powerbanks aufzuladen, ist indes nicht gestattet.

An den wesentlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Powerbanks habe sich nichts geändert, so der Sprecher. Man folge hier den Vorgaben der IATA, des internationalen Airline-Dachverbandes.

Flugzeugbrand in Südkorea sorgt für Verschärfungen

Im Allgemeinen werden Airlines mit Blick auf Powerbanks vorsichtiger. So ist es an Bord koreanischer Fluggesellschaften seit März verboten, die Ersatz-Akkus in den Handgepäckfächern zu verstauen. Sie müssen beim Passagier lagern und dabei in einem transparenten Plastikbeutel verstaut sein. Alternativ kann man die Kontakte mit Isolierband abkleben. 

Hintergrund dieser Verschärfung ist ein Feuer an Bord einer Air-Busan-Maschine Ende Januar: Als wahrscheinlicher Auslöser gilt eine in Brand geratene Powerbank im Handgepäckfach des Airbus. Auch andere Fluggesellschaften, darunter Singapore Airlines und Thai Airways haben strengere Regeln eingeführt, berichtet aerotelegraph.com.

Nur bis zu einer bestimmten Leistung erlaubt

Für Passagiere wichtig zu wissen: Vorgaben gibt es nicht nur zu Lagerung und Nutzung der Powerbanks an Bord, sondern auch hinsichtlich der Stückzahl und der Leistung der Akkus, die mitgenommen werden dürfen. Auch darüber macht man sich am besten rechtzeitig vorher auf der Website der Airline schlau. Die Regelungen können im Detail variieren.

Laut dem Luftfahrt-Bundesamt gilt zur Leistung: Lithium-Metall-Batterien dürfen bis zu einem maximalen Lithiumgehalt von zwei Gramm mitgenommen werden, mit Genehmigung der Airline bis zu maximal acht Gramm. Bei Lithium-Ionen-Akkus gilt eine Nennenergie von 100 Wattstunden (Wh) als Grenze, mit Genehmigung der Airline sind es bis zu 160 Wh.

Für Powerbanks mit Transportgenehmigung gilt in der Regel, dass ein Passagier maximal zwei Stück im Handgepäck haben darf. Bei genehmigungsfreien Akkus sind es je nach Airline bis zu 20. Ins Aufgabegepäck dürfen Powerbanks nie.

Wie sich die Wattstunden berechnen lassen

Das Problem: Häufig sind die Wattstunden bei einer Powerbank nicht angegeben. Die Lösung: Die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) und die Spannung in Volt (V) finden sich in aller Regel bei den technischen Daten. Und damit lassen sich die Wattstunden ausrechnen.

Und zwar so: 

  • Zunächst die Milliamperestunden durch 1.000 teilen, so erhält man die Amperestunden (Ah).
  • Die multipliziert man mit den Volt.
  • Das Ergebnis sind die Wattstunden.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Powerbank hat eine Kapazität von 20.000 mAh und eine Spannung von 5 Volt. 

  • 20.000 geteilt durch 1.000 ergibt 20.
  • Das mit 5 multipliziert ergibt 100. 

Die Powerbank hat demnach eine Nennenergie von 100 Wattstunden.