Online buchen Online buchen: Fünf Tipps gegen Ferienhaus-Betrüger

Manche Urlauber buchen eine Ferienwohnung im Internet, zahlen sie an - und wenn sie ankommen, entpuppt sich die Unterkunft als unbewohnbar oder existiert gar nicht erst. Letzteres ist mehreren Sylt-Urlaubern passiert, die Internetbetrügern zum Opfer fielen. Die Polizei ermittelt bisher in 16 Fällen, der Schaden geht in die Zehntausende.
Die Täter hatten auf einem Internetportal nicht existierende Ferienwohnungen zur Miete angeboten und Anzahlungen von jeweils mehreren hundert Euro kassiert. Namen und Adressen waren erfunden oder Verzeichnissen entnommen worden.
Christina Olboeter-Zorn vom Verband deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) in Sankt Augustin rät, sich vor der Buchung ausführlich über Anbieter und Immobilie zu informieren und nicht beim erstbesten Angebot zuzuschlagen. Mit diesen fünf Tipps schützen sich Ferienhaus-Gäste vor Betrügern.
Tipp 1: Impressum und Siegel überprüfen
Zunächst sollte das Impressum mit den Angaben zu Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse überprüft werden. Private Anbieter lassen sich dabei schwieriger verifizieren als Reiseveranstalter und Vermittlungsagenturen, die eine Steuernummer angeben müssen. Bei unvollständigen Angaben und Internet-Telefonnummern sollten Interessenten hellhörig werden. Auch Nachfragen bei Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbänden können bei der Verifizierung helfen.
Olboeter-Zorn rät zur Vorsicht bei Privatanbietern aus dem Ausland. Dort gelte das jeweilige Landesrecht, und es sei fast unmöglich, einen Betrüger zu finden. Ein Anzeichen für Seriosität sind auch die Zugehörigkeit zu Verbänden und die Angabe von Qualitätssiegel wie vom TÜV, von Trusted Shops oder dem VDFA. Die Zertifikate sollten unbedingt auf Echtheit überprüft werden, sagt Olboeter-Zorn: „Einfach draufklicken und schauen, ob der Link zum Siegel führt.“
Tipp 2: Ferienhaus verifizieren
Touristen sollten vorab auch überprüfen, ob die Immobilie tatsächlich existiert. Das funktioniert zum Beispiel über Satellitenkarten im Internet oder über Einträge in Online-Foren. Auch die örtliche Tourismus-Organisation kann im Zweifelsfall weiterhelfen.
Tipp 3: Vorsicht bei ungewöhnlichen Konditionen und Zahlungsmodalitäten
Bei sehr niedrigen Mietpreisen oder Zahlungsmodalitäten wie Bargeldtransfer via Western Union sollten Urlauber stutzig werden. Es lohne sich, den angegebenen Preis mit Ferienhäusern in ähnlicher Lage zu vergleichen, sagt Olboeter-Zorn. So seien zwei Wochen in einem Ferienhaus auf Mallorca mit Mietwagen für 1000 Euro eher unseriös. Interessenten sollten vorsichtig sein, wenn der Anbieter auch noch Druck macht, das günstige Ferienhaus schnell zu buchen. Nach Angaben des VDFA liegt die Anzahlung nicht höher als zwischen 10 und 30 Prozent der Gesamtmiete.
Tipp 4: Über eine verschlüsselte Verbindung buchen
Im Buchungsprozess sollte im Browser-Fenster „https“ für eine verschlüsselte Datenübertragung stehen. Außerdem sollte der Anbieter darauf hinweisen, dass persönliche Daten vertraulich behandelt werden.
Tipp 5: Am besten per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen
Sind Interessenten auf einen Betrüger hereingefallen, sollten sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Wenn bundesweit ähnliche Fälle zusammengelegt werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Betrüger gefasst werden. Das Geld sei aber meistens weg, sagt Olboeter-Zorn, die von einem sechsstelligen Betrugsvolumen im Jahr ausgeht. Um den Betrag zurückfordern zu können und sich zusätzlich vor Betrug zu schützen, rät sie zur Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte. (dpa/gs)
