Kaffeefahrten Kaffeefahrten: Reisende sollen vor allem eines - kaufen
Versprechen von Gewinnen oder Geschenken sowie günstige Fahrpreise verführen vor allem Senioren immer wieder zu den so genannten Kaffeefahrten. Meist enden sie außerhalb von Städten in abseits gelegenen Lokalitäten. Hier sei dann jedoch vom versprochenen Gewinn meist keine Spur mehr, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Vielmehr würden die Teilnehmer animiert, vor allem Gesundheitsprodukte zu oft bis zu zehnfach überteuerten Preisen zu kaufen.
Äußerst wirksame Magnetfeldmatratzen, Massagesessel, Vitamin-Kuren und Q 10-Präparate, die allesamt in Sachen Gesundheit laut Werbeaussagen wahre Wunder bewirken könnten, werden an den Mann beziehungsweise an die Frau gebracht. Medizinische Gutachten und Zertifikate zur Dokumentation der angeblichen Heilversprechen ließen selbst manchen hartgesottenen Skeptiker in Hoffnung auf die Linderung seiner Leiden einen Überweisungs-Scheck ausstellen. Oft werde auch Bares auf den Tisch gelegt, so die Verbraucherzentrale (VZ).
Zu Hause folge nach dem Blick auf das Konto und dem ersten Gespräch mit dem Hausarzt meist die Ernüchterung. "Dann muss jedoch noch nicht alles verloren sein", sagt Verbraucherschützerin und Juristin Simone Meisel. "Betroffene Verbraucher können derartige Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerufen."
Die Frist verlängere sich, wenn die Belehrung nicht oder fehlerhaft erfolgte. "In Einzelfällen können derartige Kaufverträge auch wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetzes nichtig sein", erklärt die Juristin. In dem Zusammenhang warnt Simone Meisel vor dem neuesten Trick, der vor allem für Ostdeutsche gedacht sei: Ein Lebensmittelgutschein im Wert von 15 Euro solle sie bewegen, an einer Kaffeefahrt teilzunehmen. Der Trick dabei: Der Gutschein verspreche beliebte Produkte aus ostdeutschen Regionen.
Ob das tatsächlich so sei, ließ sich meist nicht nachvollziehen. "Die Etiketten lassen nicht erkennen, woher beispielsweise zum Kauf angepriesene Gurken oder der Kaffee tatsächlich stammen", meint Meisel. Die Verbraucherschützerin rät, solchen Angeboten mit Vorsicht zu begegnen. Letztlich gehe es auch hier vor allem darum, Menschen zur Teilnahme an der Fahrt und dann zum Kauf von Waren zu bewegen, die meist weit über den Gutschein-Wert hinausgehen.
VZ-Beratungstelefon unter der Rufnummer 0190-775770 (1,24 Euro/Min.) montags und freitags von 10 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr