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Hotel war "ab 17" Hotel war "ab 17": Kinderlärm im Erwachsenen-Hotel - Urlauber verklagen Tui

28.02.2017, 14:26
Das Urlauberpaar buchte extra ein Erwachsenen-Hotel, doch Ruhe fand es dort keine. (Symbolbild)
Das Urlauberpaar buchte extra ein Erwachsenen-Hotel, doch Ruhe fand es dort keine. (Symbolbild) dpa

Das Großelternpaar aus Schwerin hatte eine Pauschalreise an die türkische Ägäis gebucht. Beide wünschten ausdrücklich ein ruhiges Hotel. Da sie sich zuhause intensiv um die Betreuung der Enkelkinder kümmern, wollten sie im Urlaub möglichst kein Kindergeschrei hören. Deshalb entschieden sie sich für ein Hotel in Kusadasi, das extra damit warb, erst „ab 17 Jahren“ zugänglich zu sein.

Was das Paar während des zehntägigen Urlaubs im Frühling 2016 erlebte, habe mit Ruhe und Erholung jedoch wenig gemein gehabt. Aus diesem Grund klagte es gegen den Veranstalter Tui vor dem Amtsgericht Hannover, berichtet die Hannoversche Allgemeine.

Chinesische Tagestouristen und türkische Kinder-Fußballmannschaften

Im Hotel seien vor allem Familien mit Babys und Kindern gewesen. Chinesische Tagestouristen und türkische Kinder-Fußballmannschaften hätten das Büfett geplündert, so dass sich das Paar, 61 und 63 Jahre alt, an mehreren Tagen außerhalb des Hotels verpflegen musste. Die Kläger forderten deshalb den kompletten Reisepreis von 994 Euro zurück. Tui hatte vorab eine Entschädigung von 200 Euro angeboten.

Bei dem All-inclusive-Urlaub ging es allerdings nicht nur um Kinderlärm. Auch eine Toilette und eine Steckdose im Bad seien locker gewesen. Und nachts störte statt Kindergeschrei laute Discomusik.

Gericht: „Wer mit U17 wirbt, muss das auch einhalten“

Die Richterin gestand den Klägern den Anspruch auf ein Ü17-Hotel zu. „Wenn man als Reiseveranstalter damit wirbt, muss man das auch einhalten“, zitiert sie die Hannoversche Allgemeine. Sie gab den Forderungen des Paares aber nicht in allen Punkten statt. Urlauber könnten sich auch außerhalb des Hotels erholen, zum Beispiel am Strand, so die Begründung. Die Parteien schlossen schließlich einen Vergleich. Demnach wird Tui dem Paar einen Reisegutschein über 400 Euro ausstellen. (ef)