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Bundesurlaubsgesetz Bundesurlaubsgesetz: Wieviel Urlaub steht Arbeitnehmer zu?

14.06.2002, 07:20

Halle/MZ. - Das Bundesurlaubsgesetz schreibt nur den Mindestsatz in Höhe von 24 Werktagen (20 Arbeitstage) als Urlaubsanspruch vor. Über andere Regelungen sprach unsere Redakteurin Dorothea Reinert mit Beate Kallweit, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Halle.

Steht Angestellten des Bundes und der Länder mehr Urlaub zu?

Kallweit: Der Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT-Ost), dem die meisten Angestellten im Öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt unterliegen, sieht einen höheren Urlaubsanspruch vor. Er richtet sich nach Vergütungsgruppe sowie Alter und reicht von 26 bis maximal 30 Arbeitstagen.

Arbeitstage, nicht Kalendertage?

Kallweit: Richtig, Kalendertage sind alle Tage von Montag bis Samstag, die nicht Sonn- und gesetzliche Feiertage sind. BAT-Angestellten stehen also bis zu sechs Wochen Urlaub zu, im Vergleich zu dem gesetzlichen Anspruch in Höhe von nur vier Wochen.

Wie viel Urlaub steht Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten zu?

Kallweit: Die Furcht vieler Teilzeitbeschäftigter, geringere Urlaubsansprüche als Vollbeschäftigte zu haben, ist unbegründet. Bei gleichmäßiger Verkürzung der Arbeitszeit entspricht die Urlaubsdauer des Teilzeitbeschäftigten der des vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Sie beträgt also bei einer fünftägigen Arbeitswoche mindestens 24 Werktage (20 Arbeitstage). Auch, wenn die Teilzeitbeschäftigung nur an zwei Tagen pro Woche stattfindet, bleibt es dabei.

Können Sie das an einem Rechen-beispiel veranschaulichen?

Kallweit: Bei der Urlaubsberechnung sind die Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten rechnerisch in Beziehung zum Vollzeitarbeitsverhältnis zu setzen. Wenn beispielsweise die Vollzeitbeschäftigten fünf Arbeitstage arbeiten und der Teilzeitbeschäftigte nur zwei Arbeitstage, so stehen dem teilzeitbeschäftigten bei einem arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen acht Urlaubstage zu.

Und wie ist die Urlaubsregelung bei Schwerbehinderten?

Kallweit: Schwerbehinderte Menschen haben einen zusätzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub in Höhe von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr.