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BGH: Airline kommt für verspätete Leasingmaschine auf

14.09.2017, 08:32
Als ausführendes Luftfahrtunternehmen muss eine Airline auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn der verspätete Flug von einem Leasingpartner ausgeführt wurde. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Als ausführendes Luftfahrtunternehmen muss eine Airline auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn der verspätete Flug von einem Leasingpartner ausgeführt wurde. Foto: Kay Nietfeld/dpa dpa

Karlsruhe - Airlines dürfen Entschädigungsforderungen für verspätete Flüge einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge nicht auf einen Leasingpartner abwälzen.

Reisende hatten Royal Air Maroc verklagt, weil die Airline nicht für eine mehr als siebenstündige Verspätung zahlen wollte - der Flug war von ihr angeboten worden. Diese Haltung begründete das marokkanische Unternehmen damit, dass der betreffende Flug von Düsseldorf nach Nador gar nicht selbst von ihr, sondern im Rahmen einer Leasingvereinbarung von der spanischen Swiftair durchgeführt worden war.

nimmt ausdrücklich ausführende Luftfahrtunternehmen in die Pflicht, und zwar „unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen Luftfahrzeug oder mit einem mit oder ohne Besatzung gemieteten Luftfahrzeug (...) durchgeführt wird”.

wurde unter (Az.: X ZR 102/16 und X ZR 106/16) publiziert. (dpa)