Bei Streik Bei Streik: Diese Rechte haben Flugpassagiere

Berlin/dpa/DMN. - Immer wieder kommt es vor, dass das Flugpersonal streikt. Wir zeigen, welche Rechte Sie als Fluggast bei einem Streik haben und beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie erfahre ich, ob mein Flug gestrichen wurde?
Ansprechpartner für Flugpassagiere ist die Fluggesellschaft, also in dem Fall die Lufthansa. Bei Pauschalreisen ist der jeweilige Reiseveranstalter zuständig. Die Airline und die verschiedenen Flughäfen stellen auf ihren Internetseiten Informationen über die aktuellen Flüge zur Verfügung.
Kann ich einen gestrichenen Flug stornieren?
Der Kunde kann einen Flug, der wegen Streiks gestrichen wurde, stornieren und erhält dann sein Geld zurück. Reisende haben aber auch Anspruch, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt noch einzulösen.
Bekomme ich bei Flugausfall eine Entschädigung?
Fallen bei einem Streik von Flugbegleitern Flüge aus oder verspäten sie sich, haben Passagiere keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21.8.2012 steht Passagieren bei solchen Streiks kein finanzieller Ausgleich gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Dies gilt auch bei einem Ausstand von Flugbegleitern, wie er nun bei Lufthansa angekündigt wurde.
Wie komme ich trotzdem ans Ziel, habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?
Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Passagieren steht daher eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf Partnerairlines zu. Oder sie werden ersatzweise per Bahn oder Bus transportiert. Den Flugschein kann man zum Beispiel an einem Lufthansa-Schalter in einen Bahn-Fahrschein umwandeln.
Was passiert, wenn ich am Flughafen strande? Bekomme ich Essen und Getränke?
Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. Bei einer Verspätung von drei Stunden reicht laut Verbraucherschützerin Fischer-Volk ein Gutschein über zehn Euro pro Person.
Darf ich auf Kosten der Airline telefonieren?
Gestrandete Passagiere haben Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate, zwei Faxe oder zwei E-Mails.
Muss die Airline eine Unterkunft zahlen?
Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen. Dies war zum Beispiel nach den Flugannullierungen im Jahr 2010 wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull in Island der Fall, als an manchen Flughäfen alle Hotelbetten belegt waren. Auch den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen. Eine Obergrenze, wie viele Nächte sie höchstens zahlen muss, gibt es nicht.
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