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Auszubildende Auszubildende: Berichtsheft ist Pflicht

07.09.2001, 13:44

Halle/MZ. - Ärztliche Untersuchung: Bevor die Ausbildung beginnt, muss sich der angehende Azubi von einem Arzt untersuchen lassen, um seine Tauglichkeit für den angestrebten Beruf zu prüfen. Den Berechtigungsschein für diese Untersuchung stellt die Stadt- oder Gemeindeverwaltung aus.

Arbeitszeit: Jugendliche dürfen pro Tag nicht mehr als acht Stunden und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wird (etwa wegen eines freien Freitagnachmittags) im Betrieb 8,5 Stunden täglich gearbeitet, so gilt das auch für Jugendliche - wiederum bis höchstens 40 Stunden.

Der Ausbildungsvertrag: Er enthält unter anderem Angaben über die Dauer der Ausbildung, die Probezeit, den Urlaubsanspruch und die Höhe der Vergütung. Vereinbarungen, die gegen Gesetze verstoßen, sind ungültig (etwa eine Kürzung des Urlaubs auf die für die Arbeitnehmer geltende Dauer).

Ausbildungsnachweis: Der Azubi ist verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen, in dem seine ausgeübten Tätigkeiten dokumentiert werden. Das Heft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. In Streitfällen (Hat der Ausbilder den Auszubildenden entsprechend dem Ausbildungsplan eingesetzt?) kann es als Beweismittel dienen.

Probezeit: Sie beträgt mindestens einen, höchstens drei Monate. In dieser Zeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Azubi ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach kann dem Azubi nur noch bei schweren Verstößen (Beispiel: Diebstahl im Betrieb) gekündigt werden. Der Azubi hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn er einen anderen Beruf erlernen will.

Berufsschule: Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht und zählt als bezahlte Arbeit. Beginnt der Unterricht vor neun Uhr, so braucht der Azubi vorher nicht zur Arbeit zu kommen. Endet der Unterricht nach mehr als fünf Unterrichtsstunden, so ist damit das Tagewerk vollbracht - allerdings nur für Azubis unter 18 und bei mehreren Unterrichtstagen pro Woche nur einmal.

Ruhepausen: Sie sind ebenfalls im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt: 30 Minuten, wenn bis zu sechs Stunden am Tag gearbeitet wird, 60 Minuten bei längeren Arbeitszeiten. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten betragen.

Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt für bis zu 15-Jährige 30 Werktage, für 16-Jährige 27, für 17-Jährige 25 Werktage - von Montag bis Samstag gerechnet. Erwachsenen Azubis stehen mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr zu. Je nach Tarifvertrag kann es mehr Urlaub geben.

Übernahme: In einer im Ausbildungsvertrag gesetzten Frist vor Ablauf der Ausbildungszeit muss der Arbeitgeber den Azubi informieren, ob er in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird.

Zeugnis: Es wird vom Arbeitgeber nach der Abschlussprüfung ausgestellt. Der Arbeitgeber muss seinen Azubi "wohlwollend" beurteilen, darf also keine Bemerkungen machen, die eine Bewerbung bei einem anderen Betrieb unnötig erschweren.

Tipps zur gesetzlichen Unfallversicherung, zu Kranken- und Pflegeversicherung gibt die kostenlose Bröschüre "Berufsanfänger und Sozialversicherung" der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt.