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Arbeitsrecht Arbeitsrecht: Das Recht auf Arbeit kann eingeschränkt sein

Von Dietmar Telser 08.07.2002, 15:19
Kellner haben einen oftmals stressigen und schweren Job. (Foto: dpa)
Kellner haben einen oftmals stressigen und schweren Job. (Foto: dpa) dpa

Berlin/Mainz/dpa. - Dieser kann das Ausüben von Nebenjobs in bestimmten Fälleneinschränken oder ganz untersagen.

«Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer durch Artikel 12 desGrundgesetzes das Recht, einen Beruf frei zu wählen und auszuüben»,sagt Hans-Georg Rumke, Rechtsanwalt in Weilheim (Bayern). Das gelteauch für Nebentätigkeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass derArbeitnehmer nicht während des Urlaubes jobbt, wenn er sich vonseiner hauptberuflichen Tätigkeit erholen sollte, oder an Tagen, andenen er krank gemeldet ist.

«Das Recht auf Nebenbeschäftigung kann zudem durch Tarifverträgeoder Arbeitsverträge eingeschränkt werden», sagt Christian Götz vonder Gewerkschaft ver.di in Berlin. So habe beispielsweise dasBundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Juni 2001 entschieden, dassdurch den Tarifvertrag für alle Vollzeitbeschäftigten des privatenOmnibusgewerbes in Bayern eine Nebentätigkeit untersagt werden kann,die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden ist (Az.: 9 AZR343/00). Schließlich könnten nur so die gesetzlichen Lenk- undRuhezeiten der Fahrer auch genau kontrolliert werden.

Häufig muss der Arbeitnehmer eine mögliche Nebenbeschäftigungseinem Arbeitgeber melden. «Dies gilt auf jeden Fall für Beamte oderAngestellte des öffentlichen Dienstes», sagt Götz. In derPrivatwirtschaft wird diese Einschränkung oft in den Arbeitsverträgenfestgelegt. Dadurch könne der Arbeitgeber überprüfen, ob seinebetrieblichen Interessen durch den Nebenjob nicht beeinträchtigtwerden. Würde etwa die Arbeitsleistung des Angestellten wegen deszusätzlichen Jobs leiden oder die Höchstarbeitszeitgrenzeüberschritten, so kann der Arbeitgeber die Tätigkeit untersagen.

Gleiches gilt auch, wenn Arbeitnehmer für ein konkurrierendesUnternehmen jobben möchten und die Gefahr besteht,Betriebsgeheimnisse auszuplaudern. Dabei wird natürlich einVerkäufer, der abends noch in einem anderen Geschäft arbeiten möchte,seltener Schwierigkeiten bekommen, als ein Designer einesAutomobilherstellers, der in seiner Freizeit noch bei der Konkurrenztüfteln will. «Je höher die Besoldungsstufe des Arbeitnehmers, umsomehr Gründe gibt es meist, eine Nebentätigkeit auch zu untersagen»,weiß Gert Boch, Rechtswissenschaftler an der Universität Mainz.

Verlangt der Arbeitsvertrag das Melden einer Nebentätigkeit, machtes meist wenig Sinn, den Job trotzdem zu verschweigen. Denn seltenbleiben Nebentätigkeiten dem Chef verborgen: «Häufig kommenArbeitgeber durch eine blöden Zufall darauf, oder man wird von einemKollegen angeschwärzt», weiß Gewerkschafter Götz. Besser sei es,Nebenbeschäftigungen dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Bemerkt der Arbeitgeber die heimliche Nebentätigkeit, so drohtetwa Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst einDisziplinarverfahren, während Arbeitnehmer in der Privatwirtschaftmit einer Abmahnung rechnen müssen. «In gravierenden Fällen kann eszu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung kommen», weißRechtsanwalt Rumke.