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Regeln für Jecke Regeln für Jecke: Was ist Karneval am Arbeitsplatz erlaubt?

05.02.2015, 12:53
Das Karnevalsfieber macht vielerorts auch vor Arbeitnehmern nicht halt. Bevor Mitarbeiter sich Alkohol im Büro genehmigen, sollten sie das mit dem Chef absprechen.
Das Karnevalsfieber macht vielerorts auch vor Arbeitnehmern nicht halt. Bevor Mitarbeiter sich Alkohol im Büro genehmigen, sollten sie das mit dem Chef absprechen. dpa Lizenz

In Hochburgen wie Köln herrscht an Karneval Ausnahmezustand – auch im Büro. Am Arbeitsplatz sind Jecke jedoch besser etwas vorsichtiger. Nicht alles wird gerne gesehen, oft sind sie auf das Wohlwollen und die Feierlaune ihrer Vorgesetzten angewiesen.

Ist das Arbeiten an Karneval immer Pflicht?

„Grundsätzlich ja, denn weder Weiberfastnacht noch Rosenmontag sind offizielle gesetzliche Feiertage“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Wer einfach nicht zur Arbeit erscheine, verhalte sich vertragswidrig und riskiere eine Abmahnung. „Anders sieht es aus, wenn durch einen Tarifvertrag oder individuell im Arbeitsvertrag geregelt wurde, dass der Arbeitnehmer an Karnevalstagen frei hat“, weiß Solmecke.

Eine andere Ausnahme liegt vor, wenn eine sogenannte „betriebliche Übung“ für die arbeitsfreie Zeit an den Karnevalstagen besteht. Hat der Arbeitgeber an Karneval drei Jahre lang ohne Vorbehalt freigegeben, muss er das auch in Zukunft tun. Wenn das alles nicht der Fall ist, muss der Beschäftigte wohl oder übel auch an Karneval zur Arbeit erscheinen (Az.: 2 Ca 6269/09). 

Dürfen Frauen ihren Kollegen die Krawatte abschneiden?

Auch beim Krawatte-Abschneiden fragen Arbeitnehmer besser einmal zu viel als zu wenig nach. Während im Rheinland Männer diesen Brauch lustig finden, reagiert der Kollege aus Berlin möglicherweise verärgert, wenn seine Krawatte plötzlich in den Müll wandern muss. „Ich würde das nur machen, wenn ich weiß, dass der Kollege ein Karneval-Fan ist“, rät Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat.

Im Prinzip machen sich Arbeitnehmer dadurch sogar schadenersatzpflichtig, erläutert Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Und im schlimmsten Fall sei darin eine Störung des Betriebsfriedens zu sehen, und der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen. Bevor Mitarbeiter diesen Scherz machen, sollten sie deshalb sichergehen, dass das Gegenüber ihn versteht – und im Zweifel lieber darauf verzichten.

Außerhalb der Karnevalshochburgen sollten Frauen besonders vorsichtig sein, bevor sie zur Schere greifen. In einem Fall hatte ein Kunde ein Reisebüro betreten als eine Mitarbeiterin ihm direkt an den Schlips ging. Das AG Essen entschied: sie muss den Schaden ersetzen (Az.: 20 C 691/87).

Lesen Sie im nächsten Abschnitt: Welche Regeln noch für die Karnevalsfeier im Büro gelten.

Kostüm statt Arbeitskleidung – geht das?

„Das kommt ganz darauf an, welchen Job man hat“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Bei Berufen in denen eine bestimmte Kleiderordnung vorgeschrieben sei, zum Beispiel die Schutzbekleidung bei Bauarbeitern, müsse diese auch an Karneval eingehalten werden.

Der Bankangestellte darf daher seine Kunden nicht mit Pappnase bedienen. Arbeitnehmer, die jedoch keinen direkten Kontakt mit Kunden oder Geschäftspartnern haben, dürfen eher als Clown zur Arbeit kommen. Doch auch dann gilt: der Arbeitgeber hat ein Vetorecht, wenn betriebliche Belange der Verkleidung entgegenstehen.

Darf in den Büroräumen Karnevalsmusik laufen?

Ob der Chef Verkleidung oder Karnevalsmusik erlaubt, ist Branchen- und Ortsabhängig. „Einen Anspruch darauf im Büro Karneval zu feiern gibt es nicht“, betont Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Allerdings müssen Arbeitgeber in gewissen Fällen tolerant sein. Einem Arbeitnehmer zu kündigen, weil dieser während des Arbeitens in seinem Büro Karnevalsmusik hörte, geht nach Ansicht des LAG Hessen nicht.“ (Az.: 14 Sa 895/87) 

Ist Alkohol am Arbeitsplatz ausnahmsweise erlaubt?

Wollen Berufstätige sich an Karneval ein Bier oder einen Sekt im Büro genehmigen, sprechen sie das besser mit dem Chef ab. „In den Karnevalshochburgen kann das in Ordnung sein“, sagt Knigge-Expertin Jarosch. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Chefs sollten Mitarbeiter allerdings unbedingt darauf verzichten. Das wirkt sonst nicht nur unhöflich.

Im schlimmsten Fall handeln Beschäftigte sich sogar eine Abmahnung ein, warnt Rechtsanwalt Meier. In nicht wenigen Betrieben hat der Arbeitgeber per Betriebsverordnung festgelegt, dass Alkohol im Büro untersagt ist. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Sollte man den Chef nach Karneval weiter duzen?

Wird an Karneval gefeiert und der Chef bietet das „Du“ an, sind sich Arbeitnehmer besser am nächsten Tag nicht zu sicher, dass es dabei bleibt. „Hier gilt: Lieber einmal abwarten, wie der Vorgesetzte sich verhält“, sagt Jarosch. Möglicherweise möchte der zum förmlicheren „Sie“ zurückkehren. (gs, mit Material von dpa)

Wer die Karnevalszeit ohne Einschränkung genießen möchte, sollte sich an diesen Tagen Urlaub nehmen.
Wer die Karnevalszeit ohne Einschränkung genießen möchte, sollte sich an diesen Tagen Urlaub nehmen.
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Dem Kollegen die Krawatte abzuschneiden, kann lustig sein. Mitarbeiter sollten vorher jedoch sichergehen, dass er ein Karnevals-Fan ist.
Dem Kollegen die Krawatte abzuschneiden, kann lustig sein. Mitarbeiter sollten vorher jedoch sichergehen, dass er ein Karnevals-Fan ist.
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