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Recht Recht: Vorsicht bei Mieterhöhung wegen der Mehrwertsteuer

09.11.2006, 13:21

Köln/dpa. - Nur für Nebenkosten wie Strom, Gas oder Öl darf der Vermieter mehr verlangen, wenn diese Beträge direkt an ihn gezahlt werden. Für eine etwa 80 Quadratmeter große Wohnung müsse ab 2007 dabei mit etwa sieben Euro mehr pro Monat gerechnet werden.

Bei einer Warmmiete kann der Vermieter die steigenden Nebenkosten durch die erhöhte Mehrwertsteuer allerdings nicht auf den Mieter abwälzen. Wurde eine solche Bruttomiete vereinbart, trägt alleine der Vermieter die höheren Betriebskosten, erklären die Experten. Solche Mietverträge seien allerdings äußerst selten.