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Recht Recht: Der Hund und der Staat

Von Florian Oertel 02.09.2005, 09:45
Die Marke als Steuernachweis - die Höhe der Abgabe hängt auch von der Hunderasse ab. (Foto: dpa)
Die Marke als Steuernachweis - die Höhe der Abgabe hängt auch von der Hunderasse ab. (Foto: dpa) Jens Schierenbeck

Bonn/Berlin/dpa. - Einiges davon sollte bereits vor dessen Einzug geklärt sein.

Vor allem Tierfreunde, die nicht in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus wohnen, müssen sich vorab die Frage stellen: Dürfen wir einen Hund halten? Denn der Vermieter kann dies verbieten - vor allem in Mehr-, aber auch in Einfamilienhäusern. «Er kann es im Mietvertrag verankern und muss es nicht begründen», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Unter Umständen ist vermerkt, dass die Hundehaltung vorher genehmigt werden muss.

«Auch wenn nichts im Vertrag steht, raten wir, den Vermieter zufragen», sagt Ropertz. Denn Bewohner können in einem solchen Fall nicht von vornherein davon ausgehen, dass die Vierbeiner willkommen sind. Selbst wenn bereits Hunde im Haus leben, deutet das nicht auf eine automatische Erlaubnis hin. So kann der Vermieter durchaus einen Schoßhund dulden, eine große Dogge hingegen nicht. «Er darf nur nicht willkürlich einer Partei den Dackel erlauben und der anderen den Pudel nicht», erläutert der Mieterbund-Sprecher.

Ist der Vierbeiner da, braucht er eine Steuermarke. «Hundesteuerist eine reine Luxussteuer, die die Kommunen erheben. Sie ist nicht zweckgebunden», erklärt Udo Kopernik, Sprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund. Die Höhe kann sich von Ort zu Ort erheblich unterscheiden. Mitunter wird der Satz pro Tier höher, wenn der Halter mehr als einen Hund hat. Laut Udo Kopernik reicht die Spanne in den meisten Fällen etwa von 30 bis 300 Euro pro Jahr.

Auch von der Hunderasse hängt die Höhe der zu zahlenden Steuer ab - und in Einzelfällen kann es noch weitaus teurer werden, bis in den vierstelligen Euro-Bereich hinein, wie Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn erläutert. «Das betrifft Rassen, die in die Kategorien 1 und 2 der "Gefahren-" oder "Landeshundeverordnungen" fallen, also so genannte Kampfhunde wie Pitbulls.»

Über die Höhe der Steuersätze informieren sich Halter am bestenbei ihrer Gemeinde. «Bescheid weiß das Steuer- oder das Ordnungsamt», sagt Schröder. «Dort kriegen sie auch die Steuermarke, die der Hund in der Regel tragen muss.» Zudem wissen die Mitarbeiter, auf welchen Flächen Hunde frei laufen dürfen und unter welchen Umständen sie Maulkörbe brauchen. In Nordrhein-Westfalen müssen viele Hunde laut Udo Kopernik beim Ordnungsamt angemeldet werden - zusätzlich zur steuerlichen Erfassung. «Das betrifft etwa 80 Prozent der Rassen.»

Völlig unabhängig von der Rasse raten die Experten den Haltern zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. «Angenommen, ein Hund springt vor einen Radfahrer und der stürzt - so etwas kann teuer werden», sagt Thomas Schröder. Denn in aller Regel kommt die private Haftflicht-Police des Haltes nicht für Schäden auf, die sein Hund angerichtet hat. «Es gibt lediglich einzelne Versicherer, bei denen Welpen bis zum Alter von einem Jahr mitversichert sind.»

Nach Koperniks Worten gibt es Spezialanbieter für Hunde-Policen.«Ansonsten haben die üblichen Gesellschaften sie im Angebot.» Auch Kombi-Tarife mit der Privathaftpflicht des Halters würden angeboten. «Es gibt Hundeversicherungen im Luxuspaket für 200 Euro pro Jahr, aber günstige beginnen schon bei 50 bis 60 Euro.» Sinnvoll sei es in jedem Fall, sie bereits vor dem Kauf des Vierbeiners abzuschließen.

«Eingeschlossen sind in der Regel die typischen Tierrisiken wieBeißen, Kratzen oder das Verursachen von Unfällen», erläutert Thomas Schröder vom Tierschutzbund. Damit der Halter im Ernstfall aber nicht feststellen muss, dass der Teufel im Detail steckt, sollte er vorab das Kleingedruckte genau lesen. Manche Gesellschaften schließen zudem bestimmte Rassen aus. Katzenbesitzer haben es da leichter: Ihr Liebling ist meist über die Haftpflicht ihres Halters mitversichert.