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Recht auf Reisen Recht auf Reisen: Bei Mängeln muss man zum Hotelwechsel bereit sein

27.06.2003, 09:57
Ein Hotel im Film wie in der Wirklichkeit : Wer im «Atlantic Hotel» in Berlin in Maryland absteigt, nächtigt im gleichen Haus wie einst Richard Gere in «Die Braut, die sich nicht traut». (Foto: dpa)
Ein Hotel im Film wie in der Wirklichkeit : Wer im «Atlantic Hotel» in Berlin in Maryland absteigt, nächtigt im gleichen Haus wie einst Richard Gere in «Die Braut, die sich nicht traut». (Foto: dpa) Capital Region USA

Duisburg/Frankfurt/Main/dpa. - Urlauber verlieren einen eventuellen Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn sie es kategorisch ablehnen, in ein anderes Hotel umzuziehen. Der Reiseveranstalter muss in solchen Fällen von sich aus keine konkreten Vorschläge mehr unterbreiten, wie Abhilfe geschaffen werden könnte. So entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 53 C 409/02), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Frankfurt herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Im verhandelten Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Neben dem Hotel befand sich eine Großbaustelle. Der Zugang zum Meer war nur unter erschwerten Bedingungen möglich, worüber der Kläger sich bei einer Reiseleiterin beschwerte, die ein bestimmtes Ersatzhotel vorschlug. Der Urlauber lehnte jedoch ab. Durch die kategorische Weigerung eines Hotelwechsels habe er mögliche Minderungsansprüche verloren, befand das Gericht. Es sei das Recht des Reiseveranstalters, einem Reisemangel durch eine gleich- oder höherwertige Leistung abzuhelfen. Der Reisende müsse eine gleichwertige Ersatzleistung dann annehmen.