Ratgeber Ratgeber: Vermieter muss Einzug zu Vertragsbeginn sicherstellen
Köln/Berlin/dpa. - In dem verhandeltem Fall erschien die neue Mieterin amvereinbarten Einzugstermin samt Umzugswagen zur Übergabe. Dazu kam esjedoch nicht, weil die Wohnung nicht bezugsfertig war. So war der vonder Vormieterin verlegte Laminatboden nicht entfernt, und es fandensich noch Einrichtungsgegenstände der Vormieterin in der Wohnung.
Die Mieterin forderte die Hausverwaltung auf, die Wohnung in denvertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen. Wegen der hierzuerforderlichen Arbeiten verzögerte sich die Wohnungsübergabe umweitere vier Tage. Die Mieterin verlangte Schadensersatz für diezusätzlichen Umzugskosten und bekam Recht.
Auch eine im Mietvertrag enthaltene Regelung, dass dasMietverhältnis am vereinbarten Einzugstermin beginnt, soweit dieWohnung bezugsfertig oder beziehbar ist, sahen die Richter alsunwirksam an. Der zwischen Mieter und Vermieter abgeschlosseneMietvertrag, der die Übergabe zu einem vorher festgelegten Datumvorsah, sei ein «absolutes Fixgeschäft».