Pilze sammeln im Wald: Die Hochsaison hat begonnen
Tübingen/Frankfurt/Main/dpa. - Pilzesammler dürfen wegen des feuchten Wetters derzeit eine reiche Ernte erwarten - doch sie sollten keine matschigen Exemplare pflücken oder an verbotenen Plätzen suchen.
«Aufgrund des verregneten Sommers haben Pilze schon jetzt Hochsaison - in der Regel ist der beste Zeitpunkt zum Sammeln erst im September», sagte die Botanikerin Angelika Honold von der Universität Tübingen. Sammler müssten sich momentan aber vor verdorbenen Pilzen in Acht nehmen, warnt die Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Mykologie in Frankfurt. Bei anhaltendem Regenwetter würden Pilze leicht faulig. Dadurch könne der Verzehr zu einer Lebensmittelvergiftung führen.
Sammler sollten daher laut Honold darauf achten, dass sie nur frische und junge Pilze auflesen, die noch nicht vom Regen aufgeweicht worden sind. Zum Transport eigneten sich am besten Körbe, in denen die Pilze luftig gelagert werden. Von Plastiktüten oder geschlossenen Dosen sei dagegen abzuraten: Hier sammle sich ebenfalls schnell Feuchtigkeit, wodurch die Pilze leicht verderben.
Zudem dürfen Sammler beim Pilzepflücken im Wald nicht zu ehrgeizig zu Werke gehen - auch wenn der Regen derzeit die Pilze zahlreich sprießen lässt. «Erlaubt sind nur Mengen für den eigenen Bedarf», sagte Jörg Matzick von der Landesforstverwaltung Nordrhein-Westfalen in Münster am Donnerstag. Wer etwa körbeweise Pilze einsammle, dem drohe unter Umständen ein Bußgeld. Zudem dürften Sammler nicht überall auf Pilzsuche gehen: So sei das Pflücken nicht nur in Naturschutzgebieten verboten, sondern auch in ausgeschilderten Waldschonungen. Auch seien im Wald gesperrte Bereiche etwa wegen Sturmschäden zu beachten: Hier dürften Sammler auf den Wegen spazieren, aber nicht querfeldein auf die Suche gehen.
Auch Wanderungen in größeren Gruppen oder Vereinen zum Pilzesammeln im Wald sollten vorher beim Förster angemeldet werden, sagt Botanikerin Honold. Bei privaten Wiesen vom Bauern sollten Sammler zudem vorher um Erlaubnis fragen, wenn sie Ärger vermeiden wollen. Landwirtschaftlich genutzte Felder dürfen sie laut der Landesforstverwaltung aber betreten - wenn diese nicht gerade bestellt werden.