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Pflege braucht Vertrauen: Ambulante Dienste vergleichen

Von Vivien Leue 20.01.2010, 08:28

Berlin/Essen/dpa. - Schwer ist die Entscheidung immer. Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen Angehörige vor vielen Fragen. Schaffen wir die Pflege alleine, brauchen wir ambulante Hilfe und wenn ja: Wie finden wir sie?

«Die Auswahl eines Pflegedienstes ist Vertrauenssache», sagt Jürgen Brüggemann vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen in Berlin. Deshalb lassen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser immer von mehreren Pflegediensten beraten und entscheiden dann nach persönlichen Bedürfnissen.

«Wenn jemand beispielsweise bei der Abendtoilette Hilfe braucht, aber immer erst spät ins Bett geht, muss man fragen, ob der Pflegedienst das leisten kann», sagt Brüggemann. Zudem sollte sich jemand die Wohnräume des Pflegebedürftigen anschauen. Nur dann können individuelle Gegebenheiten bei den Leistungen berücksichtigt werden. «Insbesondere für die Pflegebedürftigen ist ein fester Ansprechpartner wichtig - und das sollte eine Fachkraft sein.»

Auch Katrin Andruschow von der Stiftung Warentest in Berlin legt auf diesen Punkt wert. «Im Gespräch sollte geklärt werden, mit wie vielen Pflegern die pflegebedürftige Person in Kontakt kommt», rät sie. Mehr als zwei oder drei Personen dürften es ihrer Einschätzung nach nicht sein. Nach der jüngste Untersuchung Ambulanter Pflegedienste ist ihr Fazit: «Pflege ist Maßarbeit und muss dem persönlichen Bedarf entsprechen.» Lückenlose Beratung sei deshalb sehr wichtig. «Ein großer Schwachpunkt der Beratungen lag bei den Kombinationsleistungen, also bei der Frage nach einer individuellen Zusammenstellung von eigener und fremder Pflege.»

Die Versicherten können beispielsweise den gewährten Zuschuss auf einen Pflegedienst und private Helfer aufteilen. Außerdem kann als weitere Unterstützung einmal jährlich eine Kurzzeitpflege beantragt werden, etwa als Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige. Wem diese Aspekte nicht klar sind, der sollte sich von der eigenen Krankenkasse oder neutralen Beratungsstellen wie Pflegestützpunkten beraten lassen, rät Andruschow.

Pflegestützpunkte sind auch dann gute Ansprechpartner, wenn in einer Region, wie in einigen ländlichen Gegenden, nur wenige ambulante Pflegedienste zur Auswahl stehen. «Mittlerweile sind 500 Pflegestützpunkte in Deutschland eingerichtet oder fast fertig», sagt Ina Klaus vom Bundesgesundheitsministerium.

Die jeweiligen Entgelte für die Pflege setzen sich aus einem für Laien schwer verständlichen Punktesystem zusammen, außerdem werden mitunter verschiedene Bereiche zu Leistungskomplexen zusammengefasst. In jedem Fall sollten die Preise vor Vertragsabschluss genau besprochen werden. «Im Pflegevertrag müssen alle Kosten ersichtlich sein - die Kosten, die von den Krankenkassen übernommen werden und der Eigenanteil», sagt Brüggemann. Insbesondere der privat zu zahlende Eigenanteil könne sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, warnt Andruschow. Ein Vergleich sei deshalb unerlässlich.

Medizinischer Dienst: www.mds-ev.de

Weitere Infos zum Thema Pflege: bit.ly/Pflegeberatung

Voraussetzungen für die Zahlung von Pflegeleistungen ist ein dauerhafter täglicher Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität - in der Fachsprache «Grundpflege» genannt. Hinzu kommt der Bedarf, mehrmals pro Woche im Haushalt Unterstützung zu bekommen. Der Aufwand für die Grundpflege muss jedoch überwiegen. Wer nur gelegentlich Unterstützung braucht, erhält keine Pflegeleistungen, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Betreuung in Anspruch nehmen. Je nach Pflegestufe erhalten Angehörige oder private Helfer 215 bis 675 Euro im Monat, ambulante Pflegedienste zwischen 420 und knapp 1918 Euro.

Vor Abschluss eines Pflegevertrages ist darauf zu achten, dass nur der Eigenanteil privat, die übrigen Kosten aber mit der Pflegekasse abgerechnet werden, rät die Stiftung Warentest. Bei den Kündigungsfristen gilt: Der Pflegedienst sollte mindestens eine dreiwöchige Frist einhalten, der Kunde dagegen möglichst ohne Frist kündigen dürfen.