Nur sicher schwimmende Kinder mit Luftmatratze ins Wasser lassen
Hamburg/dpa. - Mit aufblasbaren Plastiktieren oder Luftmatratzen sollten Kinder erst ins Wasser dürfen, wenn sie sicher schwimmen können. Darauf machen die Aktion Das Sichere Haus (DSH) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam.
Denn im Gegensatz zu Schwimmflügeln rutschen die Wasserspielzeuge leicht weg. Ist das Kind dann kein guter Schwimmer, gerät es leicht in Lebensgefahr. Auch wenn das eigene Kind bereits das Abzeichen «Seepferdchen» absolviert hat, bewegt es sich den Angaben zufolge oft noch nicht sicher genug im Wasser. Das gilt vor allem beim Baden im Meer. GDV und DSH raten daher, auf Nummer sicher zu gehen und den Nachwuchs erst dann mit Spielzeugen zum Aufblasen plantschen zu lassen, wenn er das Jugendschwimmabzeichen in Bronze in der Tasche hat.
Dagegen empfiehlt es sich in vielen Fällen, Kindern, denen beim Schwimmen noch die Routine fehlt, Schwimmflügel anzuziehen. Das gilt den Angaben zufolge ebenfalls vor allem beim Baden im Meer, insbesondere bei hohem Wellengang.
Wichtig ist, nicht die erstbeste Matratze und kein x-beliebiges Aufblase-Tier zu kaufen. Denn die Qualitätsunterschiede sind groß, und gerade die billigsten Ausführungen gehen laut GDV und DSH leicht kaputt. Deshalb sollte zum Beispiel die Oberfläche eine Luftmatratze beschichtet sein, und es sollte versenkbare Sicherheitsventile geben. Werden sie in Deutschland angeboten, tragen solche Matratzen meist das «GS»-Zeichen für «Geprüfte Sicherheit».