MZ-Leserform - Thema: Behandlung im Ausland MZ-Leserform - Thema: Behandlung im Ausland: Massagen in Tschechien?
Halle/MZ. - Heidrun P., Dessau: Ich würde einen Urlaub in Ungarn nutzen, um mir dort ambulant eine Warze entfernen zu lassen. Würde mir meine Kasse in Deutschland die Kosten erstatten?
Antwort: Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist generell, dass alle nach deutschem Recht maßgeblichen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen wie bei einer Inanspruchnahme im Inland zum Beispiel die Vorlage einer ärztlichen Verordnung und eine vorherige Antragstellung bei Ihrer heimischen Kasse. Behandlungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht bezahlen, dürfen auch nach einer Behandlung im Ausland nicht erstattet werden. Wie das im Falle Ihrer Warze aussieht, müssten Sie mit Ihrer Kasse besprechen.
Gudrun P., Halle: Ich habe in Tschechien Massagen in Anspruch genommen. Erstattet mir die Kasse die Kosten?
Antwort: Ja, bis zur Höhe der deutschen Sätze, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Karin B., Bitterfeld: Kann ich mir in Ungarn eine Zahnprothese machen und mir die anteiligen Kosten von der Kasse erstatten lassen?
Antwort : Weil es sich um eine genehmigungspflichtige Leistung handelt, müssten Sie die in Deutschland vorgesehenen Antragsverfahren einhalten und vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Kasse einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung vorlegen. Aus diesem Plan müssen Art und Umfang des geplanten Zahnersatzes einschließlich der Kosten einwandfrei erkennbar sein. Eine detaillierte Übersetzung des Heil- und Kostenplanes ist daher unverzichtbar. Beachten Sie, dass für die Gewährleistungen der ausländische Anbieter zuständig bleibt.
Sven G., Weißenfels: Ich habe mir in einer türkischen Apotheke rezeptfrei ein Arzneimittel gekauft, für das ich in Deutschland eine Verordnung gebraucht hätte. Nun will mir die Kasse das Geld nicht zurückgeben. Ist das rechtens?
Antwort: Ja, das ist rechtens. Für eine Kostenerstattung bei Arzneimitteln ist auch dann eine in- oder ausländische Verordnung nötig, wenn das Medikament in der ausländischen Apotheke ohne Rezept abgegeben wird.
Martina S., Hettstedt: In welcher Höhe werden die Kosten für eine Feriendialyse erstattet?
Antwort: Je Dialysebehandlung können seit dem 1. Januar Kosten in Höhe von 173 Euro erstattet werden, zuzüglich 16 Euro für die ärztliche Tätigkeit.
Bernd M., Halle: Kann ich in Italien eine Dialyse in Anspruch nehmen?
Antwort : Ja, aber nur bei solchen Leistungserbringern, bei denen die Bedingungen des Zugangs und der Ausübung des Berufes Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sind oder die in Italien zur Versorgung von dort Versicherten berechtigt sind.
Rosi H., Bitterfeld: Ich bin während eines Kroatien-Aufenthaltes mit dem Fuß so unglücklich umgeknickt, dass die Bänder gerissen sind. Meine Kasse will die anschließend vorsichtshalber erfolgte Operation nicht bezahlen. Ist das rechtens?
Antwort: Ja. Die Kasse erstattet in Ihrem Fall zwar die Kosten für Schmerzmittel, Gipsverband und so weiter. Die Operation wäre nach Prüfung Ihres Falles aber aufschiebbar gewesen und wird deshalb nicht bezahlt.
Wolfgang P., Naumburg: Ich habe mich in Spanien vom Hotel aus zum Arzt mit dem Taxis fahren lassen. Bekomme ich die Kosten dafür von der Kasse zurück?
Antwort: Nein, die Fahrkostenerstattung ist im Rahmen von ambulanten Behandlungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Christa B., Halle: Meine Kasse hat zugestimmt, dass ich mich zu einer schwierigen Herzoperation für 28 Tage nach Belgien begeben darf. Was passiert, wenn die ganze Sache länger dauert?
Antwort : Dann müsste der belgische Krankenversicherungsträger vor der Weiterbehandlung erst eine weitere Zustimmung von Ihrer Kasse einholen. Deshalb wäre es besser, Sie ließen sich von Ihrer Kasse eine zeitlich uneingeschränkte Zustimmung geben.
Sigrid N., Bitterfeld: Ich war in Ungarn und erschrocken, dass ich meine Medikamente, die mir ein Arzt dort verschrieben hat, voll selbst bezahlen musste. Bekomme ich das Geld von meiner Kasse wieder?
Antwort: Das wird Ihre Kasse prüfen, wenn Sie die detaillierte Verordnung und die quittierte Rechnung vorlegen.
Iris G., Dessau: Wie sieht das in Polen mit den Zuzahlungen bei Medikamenten aus?
Antwort : Die Medikamente sind in drei Kategorien eingeteilt: Je nach Kategorie ist ein Festbetrag zu zahlen, eine prozentuale Beteiligung oder der Gesamtpreis.
Gerd P., Zeitz: Ich habe eine private Auslandskrankenversicherung. Wer bezahlt, wenn ich im Ausland zum Arzt muss: Die gesetzliche Kasse oder die private?
Antwort: Da müssen Sie in das Kleingedruckte Ihres Vertrages schauen. Viele private Versicherer sehen vor, dass man sich zunächst um eine Erstattung bei der gesetzlichen Kasse bemühen muss und dann gegebenenfalls der Rest beglichen wird.
Elvira K., Saalkreis: Ich fahre so zusagen auf eigene Faust zur Kur nach Tschechien. Welche Kosten könnte ich bei meiner Krankenkasse geltend machen?
Antwort: Einreichen müssen Sie die ärztlichen Verordnungen und die Kosten der Anwendungen plus Quittungen. Bei der Rückerstattung bis zur Höhe der deutschen Sätze würden die in Deutschland übliche Zuzahlungen und Verwaltungskosten abgezogen. Fahrkosten werden nichtzurückerstattet.
Iris V, Sangerhausen: Ich habe Urlaub in einem Kurhotel in Bulgarien gebucht. Was muss ich beachten?
Antwort: Mit Bulgarien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen, deshalb können Sie auch nicht mit einer Kostenrückerstattung einer gesetzlichen Krankenkasse rechnen.
Alfred P., Halle: Beim Urlaub in der Türkei hatte ich einen Sportunfall. Ich musste 835 Euro Behandlungskosten bezahlen. Was bekomme ich von meiner Krankenkasse zurück?
Antwort: Da müssen sich die Sachbearbeiter die Rechnungen genau anschauen. Sie könnten alles zurückbekommen, Sie müssen aber auch damit rechnen, dass Sie einen Restbetrag selbst tragen müssen. Gehen Sie mit den detaillierten Quittungen zu Ihrer Kasse.
Fragen und Antworten notierten unsere Redakteure Kerstin Metze und Jürgen Badstübner.