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Leser fragen - MZ antwortet Leser fragen - MZ antwortet: Brot darf 1,5 Prozent weniger wiegen

Von Kerstin Metze 22.03.2002, 13:35

oIch kaufe immer mit 1 250 Gramm ausgewiesenes "Heidebrot". Beim Nachwiegen ist es oft nur um die 1 110 Gramm schwer. Die Bäckerei begründete das mit der angewendeten Brotteig-Wägetechnologie. Mit welcher Masse-Toleranz muss ich rechnen?

Oskar Popendiker, Langenbogen

Bei Broten darf das Durchschnittsgewicht um höchstens 1,5 Prozent von der ausgewiesenen Menge abweichen. Darauf macht Ernährungsberaterin Claudia Schaefer von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt aufmerksam. Die Expertin verweist auf die Paragrafen 22 und 32 der Fertigverpackungs-Verordnung. Danach dürfe ein Brot von 1 250 Gramm höchstens 18,75 Gramm weniger wiegen als auf der Verpackung angegeben.

Von 100 kontrollierten Broten, so Claudia Schaefer weiter, dürften entsprechend der Verordnung maximal zwei Brote eine Abweichung von höchstens drei Prozent aufweisen, im vorliegenden Fall also 37,5 Gramm weniger als 1 250 Gramm. "Wenn die Brote von Herrn Popendiker nur 1 100 Gramm schwer waren, lagen diese Abweichungen also deutlich über der zulässigen Grenze", resümiert die Verbraucherschützerin. Sie rät betroffenen Kunden, sich an das Landeseichamt Sachsen-Anhalt in der Merseburger Straße 1 in 06122 Halle zu wenden, Telefon: 0345-2 11 13. Das Amt werde der Sachlage nachgehen, erklärte Claudia Schaefer.