Lebensversicherung: Bei Trennung Bezugsberechtigte ändern
Henstedt-Ulzburg/dpa. - Nach Trennung oder Scheidung sollten Inhaber einer Lebensversicherung den Bezugsberechtigten ändern. Wer verhindern will, dass der oder die Verflossene etwas bekommt, muss diesen Punkt in seiner Police aktualisieren.
Denn das Geld bekommt immer derjenige, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Ehepartner des Versicherten war - und nicht zum Zeitpunkt des Todes. Um solche Fälle zu vermeiden, biete es sich an, die Bezugsrechte in Versicherungspolicen regelmäßig zu überprüfen, rät der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein.
Die Verbraucherschutzorganisation hat einen Fall dokumentiert, in dem nicht die Witwe, sondern die Ex-Gattin eines Verstorbenen das Geld erhielt. Denn der Mann hatte in der Zeile «Bezugsberechtigter» nach seiner Scheidung keine Änderung vorgenommen - dort stand «Ehegatte der versicherten Person». Da in solchen Fällen der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist, habe die Witwe keine Ansprüche, heißt es: Zu Versicherungsbeginn war der Mann mit der Ex- Gattin verheiratet.